6.3.3. Allgemein verständliche Zusammenfassung
Das Vorhaben ist mit Auswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere verbunden. Es werden keine externen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Der notwendige Kompensationsbedarf wird vollständig und über das Maß hinaus innerhalb des Plangebietes erbracht.