Ver- und Entsorgung
Für den Fall, dass in dem Gebiet Leitungen und Kabel verlaufen, kann es ggf. zu Konflikten zwischen den Baumaßnahmen und den Anlagen kommen.
Die Flächen 2,50 m rechts und links der Leitungen und Kabel dürfen weder überbaut noch mit Anpflanzungen versehen werden. Einzelne Baumstandorte sind vor der Bauausführung abzustimmen.
Sofern durch die Umsetzung des Planvorhabens Erweiterungen und/oder Umlegungen der Ver- und Entsorgungseinrichtungen bzw. -leitungen notwendig werden, sind diese durch den jeweiligen Antragsteller zu seinen Lasten auszuführen. Besondere Schutzmaßnahmen, z. B. bei Baumstandorten, sind abzustimmen und gehen zu Lasten des Verursachers.
Wasserversorgung
Die innerhalb des Plangebietes vorgesehenen Bauflächen werden an das Netz der Vereinigten Stadtwerke GmbH anzuschließen sein.
Wärmeversorgung - Ökologische- und Energiesparpotentiale: Es wird empfohlen alle Einsparpotentiale für Primärenergie, insbesondere durch ausreichende Wärmedämmung bei der Errichtung von Gebäuden sowie Nutzung emissionsarmer Brennstoffe und Verfahren zu nutzen. Bei der Planung der Anordnung und Gestaltung der Gebäude kann und sollte die Nutzung von Solartechnik vorgesehen werden.
Versorgung mit elektrischer Energie
Aufgrund eines Konzessionsvertrages versorgt die Stadtwerke Bad Oldesloe das Stadtgebiet mit Strom. Das Erfordernis zusätzlicher Flächen für die Stromversorgung der innerhalb des Plangebietes noch nicht bebauten Bauflächen wird im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu prüfen sein.
In Anbetracht der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Aufheizung der Erdatmosphäre durch die Verbrennung fossiler Energieträger wird geraten, durch Energieeinsparung, rationelle Energieverwendung und die Nutzung regenerativer Energien den Primärenergieverbrauch zu senken.
Telekommunikation
Die Stadt Bad Oldesloe wird von der DEUTSCHEN TELEKOM AG und von anderen privaten Fernmeldeanbietern versorgt.
Auf bestehende ortsfeste Anlagen zur Versorgung mit Kommunikationsmedien ist bei Bauarbeiten Rücksicht zu nehmen.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Kommunikationsnetzes sowie zur Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahme frühzeitig vor Baubeginn dem zuständigen Telekommunikationsbetreiber schriftlich anzuzeigen.
Klimaschutz
Der Sektor Wohnen trägt mit mehr als 60 Prozent des städtischen Wärmebedarfs maßgeblich zu den CO2-Emissionen bei. (Ermittlung aus Klimaschutzkonzept 2011). Die Senkung der CO2-Emissionen ist ein entscheidender Faktor bei der Erreichung der Klimaschutzziele aus dem Klimaschutzkonzept Bad Oldesloes. Für die Umsetzung der klimaschutzrelevanten Maßnahmen wurden am 01.02.2016 Klimaleitsätze beschlossen, in denen den Bereichen energiebewusste Bauleitplanung und Energieversorgung eine hohe Priorität zukommt.
Im Folgenden sind einige Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaleitsätze aufgelistet:
Maßnahmen im Bereich energiebewusste Bauleitplanung:
- Kompakte Bauweise durch Planung von Mehrfamilienhäusern
- Anordnung der Gebäude in Ost/West Ausrichtung
- Anordnung der Hauptwohnräume soweit möglich im Süden der Gebäude
- Prüfung verschiedener Energieversorgungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung einer leitungsgebundenen Wärmeversorgung mit Nutzung der Kraft-Wärmekopplung
Maßnahmen im Bereich der regenerativen Energieversorgung:
- Photovoltaikanlagen werden ausdrücklich zugelassen, um eine ressourcenschonende und CO2-neutrale Energieversorgung zu fördern.
Brandschutz
Der aktive Brandschutz wird sichergestellt durch die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Oldesloe und durch die Feuerwehren der Nachbargemeinden in Form der nachbarschaftlichen Löschhilfe.
Die erforderlichen Hydrantenabstände und die Bereitstellung von Löschwasser aus der zentralen Frischwasserversorgung mit der erforderlichen Leistung (96 m³/h) nach Arbeitsblatt DVGW-W405 und nach Maßgabe des Erlasses des Innenministeriums vom 22.08.2017 sind im Rahmen der nachgeordneten Erschließungsplanung nachzuweisen.
Anzahl und Standorte notwendiger Hydranten für die Löschwasserversorgung im Bereich der geplanten Bauflächen sind mit der Feuerwehr abzustimmen.
Bestandteil der Vorhabenplanung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Bad Oldesloe ist ein Lageplan (Anlage 3 P 19) zum Nachweis des Brandschutzes mit entsprechenden Zugänglichkeiten und Aufstellflächen für die Feuerwehr. Eine Befahrung der Vorhabenfläche durch die Feuerwehr der Stadt Bad Oldesloe erfolgt über den bestehenden Zugang im Bereich der Bestandsbebauung Berliner Ring 31. Innerhalb des künftigen Quartiers werden ausreichende Feuerwehraufstellflächen vorgesehen.
Beseitigung des Schmutzwassers
Alle Grundstücke innerhalb des Plangebietes sind mit Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Schmutzwasser- und an die öffentliche Niederschlagswasseranlage anzuschließen.
Die Stadtwerke Bad Oldesloe weisen darauf hin, dass die Erschließung von Hinterliegergrundstücken in den Abwassersatzungen insofern geregelt ist, dass die Stadt (Stadtwerke) die Grundstücksanschlüsse nur im öffentlichen Bereich bis zur Grenze des ersten privaten Grundstücks herstellt. Die weiterführenden Anschlussleitungen über Privatgrund sind vom/von den privaten Grundstückseigentümer/n zu errichten und zu betreiben. Der/Die Grundstückeigentümer hat/haben die Kosten zu tragen.
Niederschlagswasserbeseitigung
Im Zuge des weiteren Verfahrens wird die Versickerungsfähigkeit gemäß den „Wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein – Teil 1: Mengenbewirtschaftung“ geprüft sowie die Form der Oberflächenentwässerung konkretisiert. Gegenwärtig ist Niederschlagswasserbeseitigung in Form von Regenwasserrückhalterigolen beabsichtigt.
Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung
Die Abfallbeseitigung ist Aufgabe des Kreises Stormarn und wird zentral mit Benutzungszwang für das Plangebiet geregelt. Die Abfälle sind innerhalb des Plangebietes in festen Behältern oder in Wertstoffsäcken auf den Grundstücken zu sammeln. Aufgrund der rückwärtigen Lage des Vorhabengebietes erfolgt keine Befahrung der entsprechenden Flächen durch das Müllfahrzeug. Die Müllentsorgung erfolgt durch eine Bereitstellung im Bereich der Straße Berliner Ring an den entsprechenden Abholtagen.
Es muss gewährleistet sein, dass während der Abfuhrzeit eine störungsfreie Zufahrt gewährleistet ist.