Planungsdokumente: Bebaungsplan Nr. 101 mit 15. F-Plan-Änderung

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.4. Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, kulturelles Erbe, Orts- und Landschaftsbild

Infolge der Flächeninanspruchnahme kommt es zu einer Veränderung des Ortsbildes.

Grenzwertüberschreitende Lärm- und Schadstoffimmissionen aus angrenzenden Nutzungen und Straßen sind aufgrund der abschirmenden Wirkung der südlichen Bestandsbebauung nicht zu erwarten. Insgesamt werden keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch erwartet.

Maßnahmen

Die getroffenen Festsetzungen garantieren weitestgehend eine Einbindung der Bebauung in das vorhandene Ortsbild. Die Planung sieht eine Überschreitung gem. BauNVO bis zu einer maximal zulässigen GRZ II von 0,8 vor. Um trotz der Überschreitung der GRZ II gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen, werden Festsetzungen zur Durchgrünung des Gebietes getroffen. Neben einer weitgehenden Überdeckung der Tiefgaragenflächen werden Festsetzungen zur Pflanzung von mind. 11 Laubbäumen im Plangebiet getroffen. Darüber hinaus besitzen alle Wohnungen einen wohnungsnahen Freiraum in Form eines Balkons oder einer Terrasse.

6.5. Flächenbilanz

Die Fläche des Geltungsbereiches umfasst eine Größe von rd. 6820 m², die sich künftig wie folgt zusammensetzt.

Reines Wohngebietrd. 6295 m2
Verkehrsflächerd. 325 m2

7. Kosten

Die Kosten für die Realisierung der Maßnahmen werden von dem Vorhabenträger getragen. Der Stadt entstehen keine weiteren Kosten.