6.4. Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, kulturelles Erbe, Orts- und Landschaftsbild
Infolge der Flächeninanspruchnahme kommt es zu einer Veränderung des Ortsbildes.
Grenzwertüberschreitende Lärm- und Schadstoffimmissionen aus angrenzenden Nutzungen und Straßen sind aufgrund der abschirmenden Wirkung der südlichen Bestandsbebauung nicht zu erwarten. Insgesamt werden keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch erwartet.
Maßnahmen
Die getroffenen Festsetzungen garantieren weitestgehend eine Einbindung der Bebauung in das vorhandene Ortsbild. Die Planung sieht eine Überschreitung gem. BauNVO bis zu einer maximal zulässigen GRZ II von 0,8 vor. Um trotz der Überschreitung der GRZ II gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherzustellen, werden Festsetzungen zur Durchgrünung des Gebietes getroffen. Neben einer weitgehenden Überdeckung der Tiefgaragenflächen werden Festsetzungen zur Pflanzung von mind. 11 Laubbäumen im Plangebiet getroffen. Darüber hinaus besitzen alle Wohnungen einen wohnungsnahen Freiraum in Form eines Balkons oder einer Terrasse.