Planungsdokumente: Bebaungsplan Nr. 101 mit 15. F-Plan-Änderung
Begründung
8.1. Übersicht über den Verfahrensablauf
Der Wirtschafts- und Planungsausschuss der Stadt Bad Oldesloe hat in seiner Sitzung am 24.08.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Bad Oldesloe beschlossen.
Der Wirtschafts- und Planungsausschuss der Stadt Bad Oldesloe hat in seiner Sitzung eine Änderung des Geltungsbereiches sowie die Aufstellung in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen.
Das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom … bis … in Form …durchgeführt.
Das Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom … bis ….
Das Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom … bis ….
Das Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom … bis ….
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe hat die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am ... geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 101 beschlossen und die Begründung durch Beschluss am … gebilligt.
8.2. Beteiligungen von Öffentlichkeit, Behörden und Nachbargemeinden
Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Zur Berücksichtigung der Belange der umliegenden Nachbargemeinden erfolgt eine entsprechende Einbindung und Beteiligung bereits im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Zuge der gemeindlichen Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB geprüft und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.