Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 90 "Kronskamp", 4. Änderung (städtebauliches Gesamtbild)

Begründung

5. Grünordnung und Artenschutz

Anlass und Vorhabenbeschreibung

Mit der Aufstellung der 4. Änderung des B-Plans 90 soll gegenüber der Ursprungsplanung eine bessre Umsetzung der Eigentümerbelange für eine Neubebauung geschaffen werden, indem die städtebaulichen Festsetzungen überarbeitet werden.

Die jetzige Ausdehnung der überbaubaren Flächen und das Maß der Nutzung werden verändert. Zusätzlich sollen für den Änderungsbereich des B-Plans die ursprünglichen gestalterischen Festsetzungen überarbeitet werden.

Trotzdem treten gegenüber der Ursprungsplanung grundsätzlich keine vorhabenbedingten Auswirkungen auf die grünordnerischen Inhalte ein. Wegen des vereinfachten Verfahrens (B-Plan der Innenentwicklung) entfällt die naturschutzrechtliche Ausgleichspflicht für den vorliegenden Planfall.

Die im Plangebiet, durch die Baumschutzsatzung bereits geschützten Bäume, erhalten ein gesondertes Erhaltungsgebot durch den B-Plan.

Es sind weiterhin die Vorschriften der örtlichen Baumschutzsatzung zu beachten, die von den Festsetzungen des B-Plans unberührt bleiben.

6. Verkehrserschließung

6.1. Äußere Erschließung

Das Planungsgebiet wird durch die Hamburger Straße (L 326) erschlossen. Die Hamburger Straße stellt eine bedeutende Verkehrsachse in der Gemeinde dar. Sie bindet die Gemeinde in Richtung Süden an Norderstedt und Hamburg an und in Richtung Norden an das Mittelzentrum Kaltenkirchen.

Von der Hamburger Straße zweigen der Kronskamp als Wohnstraße sowie die Maurepasstraße als innergemeindliche Verbindungsstraße in Richtung der östlich gelegenen Ortsteile Henstedt und Götzberg ab. Sie stellt auch die Verbindung zum Bildungsstandort Alstergymnasium und Olzeborchschule Henstedt-Ulzburg dar.

Der Verkehr ist sehr gut an den örtlichen und überörtlichen Verkehr angebunden.

Der vorhandene Straßenraum des Kronskamp und der Maurepasstaße werden als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Gemeinde möchte im Rahmen der 4. Änderung den Fuß- und Radweg auf der Nordseite der Maurepasstraße erweitern. Damit soll auch der Schulweg in Richtung des Alstergymnasiums und der Olzeborchschule sicherer gestaltet werden. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg muss hierfür teilweise Flächen von den Privateigentümern erwerben. Die notwendigen Flächen werden in der 4. Änderung als Straßenverkehrsflächen festgesetzt.

Am Kronskamp sollen zusätzliche Flächen für öffentliche Parkplätze geschaffen werden. Auch hierfür ist der Erwerb von Flächen durch die Gemeinde erforderlich. Dies wird mit der Festsetzung zusätzlicher öffentlicher Straßenverkehrsflächen in der 4. Änderung vorbereitet.