Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 90 "Kronskamp", 4. Änderung (städtebauliches Gesamtbild)

Begründung

6.2. Ruhender Verkehr

Die privaten Stellplätze sind an geeigneter Stelle auf den Grundstücken nachzuweisen. Öffentliche Parkplätze stehen im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung. Im Kronskamp sollen zusätzlich Flächen geschaffen werden. In der 4. Änderung wird hierfür eine öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt.

6.3. ÖPNV

Der Geltungsbereich ist sehr gut an den ÖPNV angebunden. Die AKN – Station Henstedt-Ulzburg liegt nur einige hundert Meter entfernt und ist fußläufig zu erreichen.

Wird im Verfahren ergänzt.

7. Ver- und Entsorgung