Planungsdokumente: 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 C der Stadt Schleswig

Begründung

1 Einleitung

Für das Scopingverfahren gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB wird im Rahmen dieses Planverfahrens eine Beschreibung der räumlichen Ausgangssituation und eine Beschreibung der ökologischen Ausstattung sowie der Umgebung des Planbereichs vorgelegt. Bezüglich der Beschreibung der Planung wird auf das Kapitel 2 im Teil I - Begründung zum Bebauungsplan verwiesen.

2 Räumliche Ausgangssituation

Das Plangebiet liegt im nordöstlichen Stadtgebiet von Schleswig östlich der St. Jürgener Straße. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 39/165, 39/164 und 164 der Flur 3 und einen Teil des Flurstückes 63/6 der Flur 3 der Stadt Schleswig in der Gemarkung Schleswig. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:

- im Norden, Osten und Süden durch Gewerbe- und Industrieflächen und

- im Westen durch die Kreisstraße 129 (St. Jürgener Straße).

Die Gesamtgröße des Geltungsbereiches beträgt ca. 6,37 ha. Das Gelände ist leicht bewegt und weist Höhen zwischen ca. 22 m üNHN im Westen und 25 m üNHN im Nordosten auf.

3 Ökologische Ausstattung

Das Plangebiet wird intensiv landwirtschaftlich als Acker (AAy) genutzt. Die Fläche ist durch die ordnungsgemäße ackerbauliche Bewirtschaftung geprägt (regelmäßige Bodenbearbeitung, Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, Ansaat und Ernte von Kulturpflanzen). Zum Teil ist der Acker zu den umliegenden Gewerbeflächen mit einem ca. 2 m hohen Maschendrahtzaun abgezäunt. Die Ackerfläche weist eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz auf.

An den Außengrenzen des Ackers befinden sich geschützte Biotope nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG. Es handelt sich überwiegend um ebenerdige Feldhecken und Knicks (HWy/HFy §). Die Gehölzstrukturen wurden im Zuge der Ursprungsplanung als Schutzpflanzungen mit ca. 3-7 m Breite vorgesehen. Knicks und Feldhecken weisen aufgrund ihres Schutzstatus eine besondere Bedeutung für den Naturschutz auf. An der nordwestlichen Grenze des Plangebietes befindet sich ein Erdwall (XAw) mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz.

Die Planung umfasst im Westen einen Teil der Kreisstraße 129 sowie eines straßenbegleitenden Fuß- und Radweges (SVs). Die Flächen stellen sich als vollständig versiegelte Verkehrsflächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz dar.

Außerhalb befindet sich südwestlich ein altes Fabrikgelände, welches gewerblich genutzt wird. Zudem existiert südlich eine Biogasanlage. Als Begrenzung des Geländes der Biogasanlage ist ein ca. 2 m hoher Wall angeschüttet worden. Vor und auf dem Wall hat sich ein ruderaler Bewuchs aus Brombeere, Weißdorn und Brennnessel entwickelt. Östlich und nördlich befinden sich weitere, gewerblich genutzte Grundstücke. Im Westen des Plangebietes verläuft die K 129. Westlich davon liegt ein Busdepot.