Es ist vorgesehen, innerhalb des Umweltberichtes zur Bauleitplanung neben der Bestandsaufnahme und der Bewertung zu den einzelnen Schutzgütern folgende Schutzgutbetrachtungen durchzuführen:
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit:
Innerhalb des Änderungsbereiches ist keine Wohnnutzung (z.B. für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und -leiter) zugelassen, sodass das Plangebiet keine Bedeutung bezüglich einer Wohnnutzung aufweist. Umliegend an das Plangebiet sind bereits gewerblich genutzte Grundstücke vorhanden, in denen Wohnnutzungen (Betriebsleiterwohnungen) bestehen. Südlich grenzt eine Biogasanlage an. Im Westen verläuft die Kreisstraße 129.
Zum Schutz des nahegelegenen Wohngebietes „Berender Redder“ und zum Schutz der bestehenden Wohnnutzungen (Betriebsleiterwohnungen) wurden im Rahmen der 1. Änderung des B-Planes Nr. 40C (2008) Emissionskontingente festgesetzt. Innerhalb des Änderungsbereiches sind Betriebe und Anlagen zulässig, die einen immissionswirksamen flächenbezogenen Schalleistungspegel von 65 db(A)/m² tagsüber und 45 db(A)/m² nachts nicht überschreiten.
Im Hinblick auf mögliche Geruchsimmissionen sowie zur Beachtung der Störfallrisiken der angrenzenden Biogasanlage werden im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens entsprechende Gutachten erstellt und deren Ergebnisse im weiteren Verfahren beachtet.
Im Zuge des Scopings wird das für den technischen Umweltschutz zuständige Landesamt für Umwelt (LfU) beteiligt und hiermit um Mitteilung bzgl. der Beibehaltung der Emissionskontingente (Lärm) und zu ggf. notwendigen weiteren Untersuchungen gebeten.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
Innerhalb des Umweltberichtes wird eine Potenzialabschätzung zu möglichen Lebensräumen von Pflanzen und Tieren im Planbereich im Zusammenhang mit der vorhandenen und der geplanten Nutzung erarbeitet. Neben den Regelungen des BNatSchG ist hierbei der aktuelle „Leitfaden zur Beachtung des Artenschutzrechts bei der Planfeststellung“ vom 25. Februar 2009 (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr -Holstein (LBV SH), Stand 2016) maßgeblich. Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, inwieweit Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG durch die geplante Nutzung eintreten, die ggf. eine Befreiung nach § 67 BNatSchG zur Umsetzung des Vorhabens erfordern. Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung ist das Plangebiet nur eingeschränkt als Lebensraum für Tiere und Pflanzen geeignet. Aufgrund der strukturellen Ausstattung des Plangebietes ist eine unterdurchschnittlich arten- und individuenreiche Brutvogelgemeinschaft zu erwarten. Vorkommende Brutvögel begrenzen sich im Wesentlichen auf die Gehölze am Rand des Plangebietes. Hier sind vor allem „Allerweltsarten“ zu erwarten.
Die Daten zu Pflanzen und Tieren der LANIS-Datenbank des LLUR (jetzt LfU) wurden bereits abgefragt. Für das Plangebiet und die unmittelbar angrenzenden Flächen liegen keine Hinweise vor (Stand Januar 2022).
Entsprechend der „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ ist die Knickrodung im Verhältnis 1 : 2 auszugleichen.
Schutzgut Fläche:
Das Plangebiet wird derzeit als Acker intensiv landwirtschaftlich genutzt. Mit dem Ursprungsplan B-Plan Nr. 40C erfolgte jedoch bereits eine Überplanung der Fläche als Industriegebiet. Zusätzliche Versiegelungen erfolgen durch die Festsetzung einer Verkehrsfläche innerhalb des Plangebietes.
Schutzgut Boden:
Die Auswirkungen auf den Boden durch das Vorhaben werden innerhalb des Planbereichs ermittelt und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Hierbei gelten der Runderlass des Innenministers und der Ministerin für Natur und Umwelt vom 09.12.2013 - Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht - und die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 13 bis 16 BNatSchG) als Grundlagen.
Abweichend vom Ursprungsplan wird eine Verkehrsfläche zur Erschließung des Plangebietes festgesetzt. Diese ist in der Bilanzierung als vollversiegelte Fläche zu berücksichtigen. Damit erfolgt für die Erschließungsstraße gegenüber den bisherigen Festsetzungen eines Industriegebietes eine zulässige Mehrversiegelung von 20 %. Die Ausgleichsfläche wird unter Berücksichtigung der Mehrversiegelung und einem Ausgleichsverhältnis von 1 : 0,5 ermittelt.
Schutzgut Wasser:
Oberflächengewässer sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden. Es sind keine Verbandsgewässer (Rohrleitungen oder Gräben) von den Planungen betroffen.
Der gemeinsame Erlass „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 10.10.2019 wird bei der Planung berücksichtigt.
Schutzgut Klima/Luft:
Erhebliche Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes sind durch das Vorhaben aufgrund der in Schleswig-Holstein häufig vorkommenden Winde auch im Planbereich nicht zu erwarten.
Schutzgut Landschaft:
Das Ortsbild im Plangebiet ist durch die umgebende gewerbliche Bebauung vorbelastet. Das bestehende Industriegebiet östlich der Kreisstraße ist überwiegend durch Hecken und Gehölzpflanzungen eingegrünt.
Aufgrund der aktuellen Nutzungen sowie der gültigen Ausweisung als Industriegebiet weist die Planflächen bislang keine Bedeutung für die Erholungsnutzung auf.
Die möglichen Veränderungen des Landschaftsbildes werden beschrieben und bewertet. Maßnahmen zur Einbindung des Planbereiches in die Landschaft werden erarbeitet.
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Innerhalb des Plangebietes waren gemäß einer ersten Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes (ALSH) vom 10.04.2013 zwei Grabhügel bekannt. Das Plangebiet befindet sich weiterhin in einem archäologischen Interessengebiet.
Im Herbst 2022 sind auf der Fläche des Plangebietes archäologische Voruntersuchungen durchgeführt worden. Im Anschluss wurde die Fläche für eine Bebauung freigegeben. Bei der Umsetzung der Gesamtplanung wird der § 15 des Denkmalschutzgesetzes berücksichtigt.
Bezüglich weiterer Kulturgüter wird eine Information durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden erbeten.
Sonstige Sachgüter sind im Änderungsbereich nicht bekannt, sodass Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter nicht zu erwarten sind.
Weitere Aspekte
Zudem werden in den Umweltbericht auch Aussagen zu folgenden Aspekten aufgenommen:
- Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
- Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie
- Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (zum Beispiel durch Unfälle oder Katastrophen),
- Auswirkungen der Planung auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels
- Kumulative Wirkungen von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang
- Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Die Begründung wurde mit Beschluss der Stadtvertretung vom ……………. gebilligt.
Schleswig, __.__.____ _________________________________
Stephan Dose
Bürgermeister