Planungsdokumente: 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 C der Stadt Schleswig

Begründung

3.4 Verkehrliche Erschließung

Das Plangebiet wird über eine neu herzustellende Zufahrt an die Kreisstraße 129 (St. Jürgener Straße) angebunden. Die verkehrliche Erschließung erfolgt ausschließlich über die geplante Einmündung der neuen Erschließungsstraße. Für die geplante Stichstraße sind eine Straßenbreite von 6,50 m, eine straßenbegleitende Rasenmulde von 2,50 m und ein einseitiger Gehweg mit einer Breite von 2,50 m vorgesehen. Mit entsprechenden Randstreifen ergibt sich eine Verkehrsflächenbreite von insgesamt 12,20 m. Im Osten endet die Erschließungsstraße in einem Wendehammer mit einem Durchmesser von 25 m.

Westlich des Plangebietes verläuft die Kreisstraße K 129. Gemäß § 29 des Straßen- und Wegegesetzes v. Schleswig-Holstein dürfen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen Hochbauten jeder Art sowie Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs in einer Entfernung bis zu 15 m von der Kreisstraße 129 nicht errichtet oder vorgenommen werden. Die Anbauverbotszone ist nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt.

Ferner dürfen von dem Gewerbegebiet keine direkten Zufahrten oder Zugänge zur freien Strecke der K 129 angelegt werden.

Alle baulichen Veränderungen an der Kreisstraße 129 sind mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH), Standort Flensburg abzustimmen. Hierzu sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten die entsprechenden Ausführungspläne dem LBV.SH, Standort Flensburg zur Genehmigung vorzulegen.

Zudem sind die erforderlichen Sichtdreiecke an der Einmündung in die übergeordnete Straße in der Planzeichnung dargestellt. Innerhalb der Sichtdreiecke sind bauliche Anlagen und Bepflanzungen nur bis zu einer Höhe von 0,80 m über der Fahrbahnoberkante zulässig. Ausgenommen sind Bäume mit einer Kronenansatzhöhe über 2,50 m. Parkplatzflächen sind innerhalb der Sichtdreiecke nicht zulässig.

3.5 Ver- und Entsorgung

Das Gebiet wird entsprechend des Bedarfes von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Elektrizität versorgt.

Ein Anschluss an das vorhandene Gas- und Wassernetz der Schleswiger Stadtwerke ist möglich. Eine Trafostation wird im Einfahrtsbereich der Stichstraße errichtet.

Das Schmutzwasser wird mittels Gefälleleitung einer neu zu errichtende Pumpstation zugeführt. Insofern wird eine Fläche für die Pumpstation benötigt. Von der Pumpstation ist eine Druckrohrleitung zum Teil über private Flächen in den Schmutzwasserkanal in der Heinrich-Hertz-Straße einzubinden.

Das anfallende Regenwasser im Gebiet kann aufgrund der vorhandenen Ableitungskapazitäten im Umfeld des Gebietes und aufgrund der örtlichen Gegebenheiten lediglich Richtung Norden zur Werner-von-Siemens-Straße hin erfolgen. Der Abfluss ist gedrosselt über ein Regenrückhaltebecken mit einer Leistung äquivalent dem Abfluss der vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen abzuführen. Hierzu wird im weiteren Verfahren eine Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1 erstellt und mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg abgestimmt. Zur Minderung des Wasserabflusses und zur Steigerung der Verdunstung im Plangebiet ist südlich der Erschließungsstraße eine Rasenmulde vorgesehen.

Die Abfallbeseitigung wird im Auftrage der Abfallwirtschaftsgesellschaft -Flensburg (ASF) von privaten Unternehmen ausgeführt. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg wird hingewiesen.

Im Zuge der Bauleitplanung wird zudem auf folgende grundsätzliche Bestimmungen verwiesen:

  1. Gemäß § 25 Abs. 7 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises (AWS) haben Überlassungspflichtige ihre Restabfallbehälter, Biotonnen, PPK-Behälter und Abfallsäcke an die nächste durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen. Dies gilt auch, wenn Straßen, Straßenteile, Straßenzüge und Wohnwege mit den im Einsatz befindlichen Sammelfahrzeugen bei Beachtung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) nicht befahrbar sind oder Grundstücke nur mit unverhältnismäßigem Aufwand angefahren werden können ( auf die weiteren Bestimmungen in § 25 Abs.6, und Abs. 8 bis 12 der AWS wird hingewiesen).
  2. Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft DGUV Vorschrift 43 untersagt grundsätzlich das Hineinfahren von Müllsammelfahrzeugen in Straßen ohne ausreichende Wendemöglichkeit.
  3. Die DVGU-Regel (114-601) gibt vor, dass das Rückwärtsfahren bei der Abfalleinsammlung grundsätzlich zu vermeiden ist.
  4. Verwiesen wird ebenfalls auf die ´Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen` RASt 06. Diese regeln im Detail, welche Abmessungen Straßen und Wendeanlagen haben müssen, um ein Befahren dieser Straßen bzw. Straßenteile zu ermöglichen.
  5. Zusätzlich sind auch die Ausführungen der zuständigen Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) in der beigefügten Broschüre ´DGUV Information 214-033 Mai 2012` (aktualisierte Fassung April 2016) zu beachten.

Der Feuerschutz wird in der Stadt Schleswig durch die ortsansässigen Gemeinde und Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten.

Die Erschließung mit Telekommunikationseinrichtungen kann über das Netz der Deutschen Telekom GmbH oder der Stadtwerke SH erfolgen.

3.6 Immissionsschutz

Auf den Lärm durch die angrenzenden Gewerbe- und Industrieflächen wird hingewiesen.

Beeinträchtigungen durch das neue Gewerbegebiet auf die benachbarte Bebauung sind nicht zu erwarten. In den angrenzenden Bereichen befinden sich ausnahmsweise zulässige schutzbedürftige Räume. Daher wird das Gewerbegebiet mit der Teilfläche 9 (TF 9) belegt, innerhalb derer Betriebe und Anlagen zulässig sind, deren Schallemissionen einen immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) von tags (6:00 bis 22:00 Uhr) 65 db(A)/m² und nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) 45 db(A)/m² nicht überschreiten. Das bestehende Schallgutachten wird im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens aktualisiert.

Südlich des Plangebietes grenzt an eine größere Biogasanlage an. Im Hinblick auf mögliche Geruchsimmissionen sowie zur Beachtung der Störfallrisiken werden im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens entsprechende Gutachten erstellt und deren Ergebnisse im weiteren Verfahren beachtet.