3.4 Verkehrliche Erschließung
Das Plangebiet wird über eine neu herzustellende Zufahrt an die Kreisstraße 129 (St. Jürgener Straße) angebunden. Die verkehrliche Erschließung erfolgt ausschließlich über die geplante Einmündung der neuen Erschließungsstraße. Für die geplante Stichstraße sind eine Straßenbreite von 6,50 m, eine straßenbegleitende Rasenmulde von 2,50 m und ein einseitiger Gehweg mit einer Breite von 2,50 m vorgesehen. Mit entsprechenden Randstreifen ergibt sich eine Verkehrsflächenbreite von insgesamt 12,20 m. Im Osten endet die Erschließungsstraße in einem Wendehammer mit einem Durchmesser von 25 m.
Westlich des Plangebietes verläuft die Kreisstraße K 129. Gemäß § 29 des Straßen- und Wegegesetzes v. Schleswig-Holstein dürfen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen Hochbauten jeder Art sowie Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs in einer Entfernung bis zu 15 m von der Kreisstraße 129 nicht errichtet oder vorgenommen werden. Die Anbauverbotszone ist nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt.
Ferner dürfen von dem Gewerbegebiet keine direkten Zufahrten oder Zugänge zur freien Strecke der K 129 angelegt werden.
Alle baulichen Veränderungen an der Kreisstraße 129 sind mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH), Standort Flensburg abzustimmen. Hierzu sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten die entsprechenden Ausführungspläne dem LBV.SH, Standort Flensburg zur Genehmigung vorzulegen.
Zudem sind die erforderlichen Sichtdreiecke an der Einmündung in die übergeordnete Straße in der Planzeichnung dargestellt. Innerhalb der Sichtdreiecke sind bauliche Anlagen und Bepflanzungen nur bis zu einer Höhe von 0,80 m über der Fahrbahnoberkante zulässig. Ausgenommen sind Bäume mit einer Kronenansatzhöhe über 2,50 m. Parkplatzflächen sind innerhalb der Sichtdreiecke nicht zulässig.