4.7. Geh und Fahrrecht
Am nordöstlichen Plangebietsrand wird gegenüber den Anliegern (hier das Bildungszentrum) ein Geh- und Fahrrecht eingeräumt. Damit wird der Zugang zum rückwärtig angrenzenden Waldgrundstück ermöglicht.
Am nordöstlichen Plangebietsrand wird gegenüber den Anliegern (hier das Bildungszentrum) ein Geh- und Fahrrecht eingeräumt. Damit wird der Zugang zum rückwärtig angrenzenden Waldgrundstück ermöglicht.
Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 7 B wurden der in der Planzeichnung gekennzeichnete Baum zum Erhalt festgesetzt. Dieser Baum befindet sich nahe der "Ahrensböker Straße", so dass er eine prägende Bedeutung für das Stadt- und Straßenbild besitzt. Zudem tragen Bäume einen wichtigen Beitrag für den Naturhaushalt bei.
Der Baum ist auf Dauer zu erhalten. Für den Plangeltungsbereich gelten die Festsetzungen der Baumschutzsatzung der Stadt Reinfeld (Holstein). Bei Abgang des Gehölzes ist somit gleichwertiger Ersatz im Plangebiet zu leisten. Als gleichwertiger Ersatz sind bei Bäumen bis zu einem Stammumfang von 150 cm (= ca. 48 cm Stammdurchmesser), gemessen in 1 m Höhe, zwei Ersatzbäume mit einem Mindeststammumfang von 14 cm zu pflanzen. Für jede weiteren angefangenen 50 cm Stammumfang des abgängigen Baumes ist je 1 weiterer Ersatzbaum gleicher Qualität vorzusehen.
Der jeweils 1. Ersatzbaum muss im direkten örtlichen Zusammenhang des abgängigen Baumes gepflanzt werden.