4.1. Fläche für den Gemeinbedarf
Für den Plangeltungsbereich wird eine Fläche für den Gemeinbedarf, Rettungszentrum mit der Zweckbestimmung Feuerwehr und gesundheitlichen sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen, DLRG festgesetzt. Diese Zweckbestimmung stellt den tatsächlichen Bestand dar.Sowohl die Polizei als auch das DRK haben langfristig andere Standorte gefunden, so dass an dieser Stelle keine Gemeinbedarfsfläche entsprechender Zweckbestimmung erforderlich ist.
Die Ausweisung wird auch für den Erweiterungsbereich (Flurstück 22/64) übernommen. Es entfällt gleichfalls für dieses Flurstück somit das festgesetzte allgemeine Wohngebiet aus dem Bebauungsplan Nr. 7 B für das Flurstück 22/64, Gemarkung Neuhof, Flur 4.