Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 41 der Gemeinde Bosau

Begründung

2. Bestandsaufnahme

Die Stadtbeker Straße stellt die Erschließung des Bereiches sicher. Auf der Ostseite sind, überwiegend auf öffentlicher Fläche, Knickstrukturen und Überhälter vorhanden die den Straßenraum prägen und den Blick auf die Grundstücke unterbrechen. Lediglich die Zufahrten zu den Grundstücken unterbrechen dieses,

Das Plangebiet besteht im Prinzip aus 10 Baugrundstücken östlich, oberhalb der Stadtbeker Straße, wovon lediglich zwei nicht bebaut sind.

Topografisch ist das Gebiet von sehr großen, markanten Höhenunterschieden geprägt. Während die Stadtbeker Straße konstant der 26-Meter-Höhenlinie folgt, wird im östlichen Teil des Grundstückes Nummer 83 eine Höhe von 43,50 Metern erreicht: Es sind also bis zu 17 Metern Höhenunterschied vorhanden, die bei der bisherigen Bebauung ausgenutzt wurden, um von den Wohnhäusern den beeindruckenden Blick auf den Großen Plöner See zu erhalten.

Abb.: Digitaler Atlas Nord mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie ein Höhenlinienplan

Das Gebiet wurde im Wesentlichen in den 1960er und frühen 70er Jahren erschlossen und bebaut. Entsprechend wird es von niedrigen Bungalows geprägt, wobei mittlerweile auch neuere, größere und zweigeschossige Gebäude überwiegend als freistehende Einfamilienhäuser entstanden sind. Von acht Gebäuden sind drei zweigeschossig.

Dieses gilt nicht für das Grundstück Nr. 79 auf dem kürzlich ein größeres, zweigeschossiges Mehrfamilienhaus entstand, welches aus Sicht der Gemeinde Bosau nicht der Maßstab für die weitere Bebauung des Gebietes darstellen soll. Dieses Haus wurde mit Dauerwohnungen genehmigt. Die bereits genehmigten Ferienwohneinheiten haben Bestandschutz, dies gilt nicht für nicht genehmigte Ferienwohneinheiten. Die über den genehmigten Bestand hinaus vorhandenen Ferienwohnungen nimmt die Gemeinde bewusst nicht als Maßstab für die getroffenen Festsetzungen.

Das Plangebiet befindet sich im Süden von Bosau und umfasst einen Teilabschnitt der Straße „Stadtbeker Straße“. Im Süden grenzt ein kleiner Quellwald mit Erle und Esche, der ein gesetzlich geschütztes Biotop darstellt, an das Plangebiet an. Im Norden grenzt das Plangebiet an eine Bachschlucht, die dort von Westen nach Osten verläuft. Die Bachschlucht ist mit einem bandartigen Hang-Schluchtwald bewachsen und stellt ein gesetzlich geschütztes Biotop dar. Westlich grenzt die Stadtbeker Straße an den Uferbereich des Großen Plöner Sees. Im Plangebiet besteht bereits eine lockere Bebauung. Diese lässt sich als Villenbebauung in Hanglage charakterisieren. Im Süden befindet sich eine ehemalige Gaststätte. Die Nutzung wurde vor mehreren Jahren aufgegeben.

Der Bereich vor der ehemaligen Gaststätte, Hausnummer 97, wird von dem Segler-Gemeinschaft Fährhaus Bosau SGFB – e.V. als Bootslager genutzt.

3. Begründung der Planinhalte

3.1. Flächenzusammenstellung

Das Plangebiet setzt sich wie folgt zusammen:

WA-Gebiete:ca. 25.100 m²87 %
SO-Gebiet: ca. 930 m²3 %
Grünflächen: ca. 1.424 m²5 %
Verkehrsfläche:ca. 1.380 m²5 %
Gesamt:ca. 28.834 m²100 %