Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund - westlich der Hauptallee"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.2 Festsetzungen des Bebauungsplans

In der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 werden folgende für die Umweltbelange relevante Festsetzungen getroffen:

  • Das Plangebiet ist vollständig Sonstiges Sondergebiet (SO) 'Internat' festgesetzt.
  • Die Bebaubarkeit des Sondergebiets wird über die Anordnung mehrerer Baufenster und die Zuordnung einer Grundfläche (GR) in einer Größe von 1.400 m² begrenzt.
  • Die Gebäudehöhen (GH) werden auf maximal 120 m Firsthöhe begrenzt.
  • Am Westrand ist eine "Fläche für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" festgesetzt.
  • Mehrere Einzelbäume erhalten eine Erhaltungsfestsetzung.

Über die textlichen Festsetzungen wird die Planung u.a. durch folgende Inhalte ergänzt:

  • Beschreibung der zulässigen Nutzungen
  • Überschreitbarkeit der zulässigen Grundfläche (bis auf insgesamt 2.600 m²)
  • Schutz- und Entwicklungsvorgaben für zu erhaltende Gehölzflächen und Bäume
  • Vorgaben zur Dach- und Gebäudegestaltung
  • Schutzmaßnahmen für die Bauphase und Einbindung einer Umweltbaubegleitung
  • Zuordnungsfestsetzungen für externe Kompensationsmaßnahmen.

1.3.3 Hinweise, nachrichtliche Übernahmen und sonstige Plandarstellungen im Bebauungsplan

Auf der Planzeichnung werden Hinweise gegeben zum besonderen Artenschutz, Denkmalrecht und Waldabstand gemäß LWaldG.

Als nachrichtliche Übernahmen bezüglich umweltrelevanter Belange wurden folgende Inhalte in die Planzeichnung eingetragen:

  • 30 m Waldabstand gemäß § 24 LWaldG.

1.3.4 Bedarf an Grund und Boden

Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,4 ha, die vollständig als Sonstiges Sondergebiet 'Internat' festgesetzt ist.