Planungsdokumente: 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Busdorf „Solarpark Am Panellenweg“ für das Gebiet östlich der Bundesstraße B 77 und südwestlich der Kreisstraße K1 an der Grenze zur Gemeinde Selk

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.2 Fachplanungen

Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Folgende planerischen Vorgaben sind aus den bestehenden Fachplänen bei der Aufstellung der Bauleitplanung zu berücksichtigen:

Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

Das Plangebiet liegt gem. des Landesentwicklungsplanes im 10-km Umkreis um das Mittelzentrum Schleswig. Das Plangebiet befindet sich an einer Landesentwicklungsachse sowie der Bundesstraße B 77. Die elektrifizierte Bahnstrecke Neumünster - Flensburg verläuft westlich des Plangebietes.

Gemäß Abschnitt 4.5.2 des LEP 2021 sollen die Potenziale der Solarenergie in Schleswig-Holstein an und auf Gebäuden beziehungsweise baulichen Anlagen und auf Freiflächen genutzt werden. Bei der Solarenergienutzung werden zwei Anwendungsarten unterschieden: die Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen und die Wärmeerzeugung mittels Solarthermieanlagen. Die Entwicklung von raumbedeutsamen Solar-Freiflächenanlagen (Photovoltaik- und Solarthermie) soll möglichst, freiraumschonend sowie raum- und landschaftsverträglich erfolgen. Die Inanspruchnahme von bisher unbelasteten Landschaftsteilen soll vermieden werden. Planungen zu Solar-Freiflächenanlagen sollen möglichst gemeindegrenzenübergreifend abgestimmt werden, um räumliche Überlastungen durch zu große Agglomerationen von Solar-Freiflächenanlagen zu vermeiden.

In dem Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Thema Windenergie an Land (2024) ist das Plangebiet innerhalb der Ausschlusszone UNESCO-Welterbestätte Archäologischer Grenzkomplex Haithabu und Danewerk sowie innerhalb einer Hauptachse des überregionalen Vogelzuges mit besonderer Bedeutung dargestellt.

Regionalplan für den Planungsraum V

Der Regionalplan (Planungsraum V, 2002) stellt das Plangebiet westlich der Bundesstraße innerhalb eines Gebietes mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung sowie im Stadt- und Umlandbereiches in ländlichen Räumen. Das Plangebiet befindet sich unmittelbar an einer elektrifizierten Bahnstrecke und innerhalb des Bau- und Lärmschutzbereich des südwestlich gelegenen Sondergebietes Bund (Flugplatz Jagel).

In dem 3. Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I (2026) sind von den o.g. Inhalten abweichende Darstellungen enthalten. Das gesamte liegt Plangebiet in einem großflächigen Entwicklungsgebiet für Tourismus und Erholung.

Laut den Darstellungen des rechtskräftig aufgehobenen Regionalplanes Wind für den Planungsraum I (2020) befindet sich kein Vorranggebiet für Windenergie in der näheren Umgebung.

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Busdorf sind die Flächen der Plangebiete als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Ebenfalls dargestellt sind zwei 110 kV-Hochspannungsfreileitungen, wovon die Leitung in Nord-Süd-Richtung nicht mehr existiert.

In der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 wird das Plangebiet im Wesentlichen als sonstiges Sondergebiet (gem. § 11 BauNVO) mit der Zweckbestimmung ‚Photovoltaik' festgesetzt. Diese geplanten Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die damit notwendige 21. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, mit Aufstellungsbeschluss vom 27.11.2024 der Gemeindevertretung der Gemeinde Busdorf, im Parallelverfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.

Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I

In der Karte 1 und 3 des Landschaftsrahmenplanes (LRP) für den Planungsraum I (2020) befinden sich für das Plangebiet keine Darstellungen.

In Karte 2 wird der Planbereich in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung, innerhalb des Naturparkes „Schlei“ sowie angrenzend an das großflächige Landschaftsschutzgebiet „Haithabu-Dannewerk“ im Osten dargestellt.

Landschaftsplan

Die Bestandskarte des Landschaftsplanes der Gemeinde Busdorf (Stand 1996) stellt den Planbereich als Acker oder Intensivgrünland dar.

Diverse Knicks mittlerer und hoher Wertigkeit sind im Plangebiet sowie an den Rändern vorhanden. Der Bach/Graben ist ebenfalls dargestellt.

Die Entwicklungskarte des Landschaftsplanes der Gemeinde Busdorf (1997) stellt das Plangebiet unverändert dar.

1.3.3 Schutzverordnungen

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des großräumigen Naturparks „Schlei“ (§ 27 BNatSchG). Unmittelbar östlich grenzt weiterhin das Landschaftsschutzgebiet „Haithabu-Dannewerk“ (§ 26 BNatSchG) an. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für das Plangebiet und angrenzend dazu nicht vor. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems sind nicht betroffen.

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung ebenfalls nicht betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete sind das FFH-Gebiet 1523-381 „Busdorfer Tal“, welches sich ca. 570 m westlich des Plangebietes befindet, sowie das EU-Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei“ und das FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei inklusive Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“, welche ca. 1,0 km östlich u.a. das Selker Noor umfassen. Erhebliche Auswirkungen sind aufgrund der Entfernungen und der zu erwartenden, räumlich begrenzten Wirkfaktoren auszuschließen.

Wald ist von den Planungen nicht betroffen.

Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind im Plangebiet mit den Knicks am Rand der landwirtschaftlich Nutzflächen vorhanden (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG). Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2020) enthält keine zusätzlichen Darstellungen.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich im Schleswig-Holstein-Service an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: