Planungsdokumente: 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Busdorf „Solarpark Am Panellenweg“ für das Gebiet östlich der Bundesstraße B 77 und südwestlich der Kreisstraße K1 an der Grenze zur Gemeinde Selk

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.6 Schutzgut Klima/ Luft

Derzeitiger Zustand

Das Klima in Schleswig-Holstein wird von den in Nordeuropa vorherrschenden Großwetterlagen wie Westwindströmungen, subtropischen Hochdruckgebieten (Azoren) und polaren Tiefdruckgebieten bestimmt. Aber auch die geographische Lage zwischen Nord- und Ostsee prägt das milde, gemäßigte und feuchte Klima mit milden Wintern und kühlen Sommern.

Ausgeglichene Temperaturen im Jahresgang mit geringen jahreszeitlichen Schwankungen in den mittleren Monatstemperaturen, Wolken- und Niederschlagsreichtum mit einer hohen Zahl von Regentagen sowie durch Hochnebel und Wolken bedingte, kurze Sonnenscheindauer sind Merkmale dieses ozeanisch geprägten Klimas.

Die durchschnittliche Jahrestemperatur (1991-2020) an der nächstgelegenen DWD-Station in Schleswig liegt bei ca. 9,0 °C. Die mittlere Höhe des Jahresniederschlages (1991-2020) an der nächstgelegenen DWD-Station in Schleswig beträgt ca. 890,4 mm. Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würden die Flächen weiterhin landwirtschaftlich als Acker bzw. Dauergrünland genutzt werden. Die Knicks blieben erhalten. Eine Veränderung des (Klein-)Klimas sowie der Luftqualität blieben aus.

Auswirkungen der Planung

Baubedingt kann es zu einer geringen Staubentwicklung durch Erdarbeiten kommen. Diese sind jedoch kurzfristig und lokal begrenzt.

Unter den PV-Anlagen wird es aufgrund der Beschattung durch die Solarmodule tagsüber zu geringeren Temperaturen kommen. Nachts kommt es aufgrund der Überstellung des Bodens mit den Anlagen zu einer geringen Erhöhung gegenüber der Umgebungstemperatur. Zusätzlich heizen sich die Module an sonnigen Tagen gegenüber den angrenzenden Freiflächen stärker auf. Hierdurch entstehen über den Modulen Wärmeinseln. Aufgrund der häufig vorkommenden Windbewegungen in der Region und des damit verbundenen Luftaustausches sind jedoch keine relevanten Auswirkungen auf das Kleinklima zu erwarten. Es sind in der Umgebung weitreichende Freiflächen vorhanden, sodass kumulierende Wirkungen auszuschließen sind.

Die vorhandenen Knicks werden erhalten und um Neuanpflanzungen im Randbereich ergänzt. Die Vegetationsstrukturen werden sich weiterhin positiv auf das Kleinklima und die Luftqualität auswirken.

Die Förderung von Photovoltaikanlangen als regenerative Energiequelle durch die Bundesregierung erfolgt unter der Annahme, dass diese Anlagen zu einer positiven Bilanz bezüglich der globalen Klimaveränderung beitragen. Daher ist insgesamt betrachtet mit positiven Auswirkungen auf das Schutzgut Klima zu rechnen.

Die Planung wird als erheblich vorteilhaft für das Schutzgut eingestuft. Die klimaregulierenden Landschaftselemente im Umfeld des Plangebietes, neue dauerhafte Vegetationsflächen und der häufig vorkommenden Wind sorgen für ein ausgeglichenes Kleinklima. Die Photovoltaikanlage dient als regenerative Energiequelle dem übergeordneten Klimaschutz.

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Der südöstliche Außenbereich der Gemeinde Busdorf ist durch den Übergang des gewerblich geprägten Siedlungsbereiches zur offenen, landwirtschaftlich genutzten Landschaft geprägt. Das Relief ist leicht bewegt. Östlich und nördlich des Plangebietes dominieren landwirtschaftliche Nutzflächen, die durch Knicks strukturiert werden und die Weitsicht mindern.

Südlich und westlich des Plangebietes ist das Landschaftsbild vorbelastet: Südlich und südwestlich befinden sich gewerblich genutzte Flächen. Hier befindet sich u.a. auch ein Pylon, der weithin sichtbar ist und den ansässigen Autohof bewirbt.

Westlich sorgen die Bahnstrecke Flensburg-Neumünster, die Bundesstraße 77 und die Zufahrt zur Autobahn 7 für eine Zerschneidung der Landschaft. Weithin sichtbar sind zudem die beiden Hochspannungsleitungen, die auch das südliche Plangebiet queren, sowie ein kleinerer Funkmast nordwestlich des Plangebietes.

Im nördlichen Nahbereich des Plangebietes befindet sich eine Biogasanlage. Aufgrund des hügeligen Reliefs besteht jedoch keine Sichtbeziehung zwischen dem Plangebiet und der Biogasanlage.

Das Plangebiet ist bislang kaum einsehbar. Es liegt nicht unmittelbar an Hauptverkehrswegen. Die vorhanden Knicks sowie der mit Gehölzen bewachsene Erdwall parallel zur Bahn reduzieren die Einsehbarkeit des Plangebietes.

Überregionale Wander- oder Radwege verlaufen nicht entlang des Plangebietes. Der westlich gelegene Panellenweg wird als Spazierweg genutzt. Vom Weg aus ist das Plangebiet nur auf Höhe der Knickdurchbrüche bzw. Zufahrten aus einsehbar.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die in der Bauleitplanung vorgesehene Entwicklung wird das Plangebiet weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Die vorhandenen Knicks werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben entwickelt und gepflegt.

Auswirkungen der Planung

Die vorgesehenen PV-Anlagen führen aufgrund ihrer Größe, ihrer Uniformität, der Gestaltung und der Materialverwendung zu einer Veränderung des Landschaftsbildes. Es handelt sich um landschaftsfremde Objekte, die mit einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes einhergehen. Entscheidend für die Bewertung der Beeinträchtigung ist die Sichtbarkeit v.a. der Moduloberflächen. Im Nahbereich der Anlage ist bei fehlender Sichtverschattung immer eine dominante Wirkung gegeben. Die einzelnen baulichen Elemente können in der Regel aufgelöst erkannt werden. Die Anlage zieht schon aufgrund der erkennbaren technischen Einzelheiten die Aufmerksamkeit besonders auf sich.

Anlagebedingte Faktoren wie Farbgebung oder Sonnenstand haben hier wenig Einfluss auf die Wirksamkeit. Mit zunehmender Entfernung werden die einzelnen Elemente oder Reihen einer Anlage (unwillkürlich) meist nicht mehr aufgelöst und erkannt. Die Anlage erscheint eher als mehr oder weniger homogene Fläche, die sich dadurch deutlich von der Umgebung abhebt. Die Auffälligkeit in der Landschaft wird hier von den Faktoren Sichtbarkeit oder Helligkeit infolge der Reflexion von Streulicht bestimmt. Die sichtverschattende Wirkung des Reliefs oder sichtverschattender Strukturen (Gehölze, Knicks, Gebäude) nimmt zu (BUNR 2007).

Vorbelastungen bestehen im Bereich des Plangebietes durch die Bahntrasse, die Hochspannungsleitungen, die nahegelegene Bundesstraße 77 sowie einen kleineren Funkmast. Die Herstellung einer großflächigen Photovoltaikanlage wird zu einer zusätzlichen Veränderung des Landschaftsbildes führen. Eine Minderung erfolgt durch den Erhalt der Knickstrukturen innerhalb und am Rand des Plangebietes. Zusätzlich sind innerhalb der verbindlichen Bauleitplanung weitere Eingrünungsmaßnahmen vorgesehen.

Die Erholungsnutzung wird durch die Planung aufgrund der aktuellen Nutzung des Gebietes nicht beeinträchtigt.

Die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage wird zu einer Veränderung des Landschaftsbildes führen. Minderungen können durch den Erhalt des Knicknetzes, Neupflanzungen im Randbereich und umliegende Gehölzstrukturen erzielt werden. Die Planung ist als unerheblich nachteilig für das Schutzgut einzustufen.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

Innerhalb des Plangebietes sind keine Kulturgüter oder Denkmale bekannt. Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines Archäologischen Interessengebietes. Ca. 230 m südöstlich endet die Pufferzone um das UNESCO-Welterbe Grenzkomplex Haithabu und Danewerk. Bis unmittelbar an die Fläche angrenzend befindet sich nördlich ein archäologisches Kulturdenkmal, das gem. § 8 DSchG SH in die Denkmalliste eingetragen ist und direkt an die Welterbezone Haithabu-Danewerk anschließt. Es handelt sich hierbei um eine sehr umfangreiche Fundstreuung (aKD-ALSH-5061), die mit dem Handelszentrum Haithabu in einem engen räumlichen und funktionellen Zusammenhang steht. Die neuen Funde erweitern den Denkmalkomplex Haithabu um eine weitere bislang unbekannte Funktionsfläche bzw. ein Funktionselement außerhalb des Halbkreiswalls im Übergang zwischen Emporium und Umgebung. Ca. 660 m südöstlich befindet sich weiterhin der Königshügel, ein vorgeschichtlicher Grabhügel bzw. Kriegsgrab aus dem deutsch-dänischen Krieg von 1864.

Die Knicks im Plangebiet gelten als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft.

Das südwestliche Plangebiet wird von einer Hochspannungsleitung der Schleswig-Holstein Netz GmbH gequert. Zwei Masten befinden sich auf den Knicks im Plangebiet. Parallel dazu verläuft eine Hochspannungsleitung der Deutschen Bahn.

Weitere Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Die Knicks werden als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft gemäß den gesetzlichen Vorgaben gepflegt. Die Schleswig-Holstein Netz GmbH plant unabhängig der vorliegenden Planung vor dem Hintergrund des Anstiegs an erneuerbar erzeugter Energie den Ersatzneubau der bestehenden 110kV-Freileitung zwischen den Umspannwerken (UW) Schuby/West und dem Nord-Ostsee-Kanal.

Auswirkungen der Planung

Gemäß der Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes vom 08.05.2025 liegen für das Plangebiet sehr deutliche Hinweise auf ein sehr hohes archäologisches Potenzial vor. Das Archäologische Landesamt stimmt der vorliegenden Planung unter folgenden Auflagen zu:

  • An der nördlichen Grenze der Planfläche zum archäologischen Denkmal aKDALSH-5061 ist ein Sichtschutz in Form eines Knicks anzulegen bzw. ein vorhandener Knick zu erhalten und ggf. zu verdichten.
  • Darüber hinaus ist auf den gesamten überplanten Flächen grundsätzlich auf eine möglichst eingriffsarme Bauweise (z.B. keine Planierarbeiten) und während des Baus nach Möglichkeit auf das Einhalten fester Fahrgassen zu achten, um die Bodenbelastung so gering wie möglich zu halten.

Mit Schreiben vom 22.04.2026 hat das Archäologische Landesamt mitgeteilt, dass am 19.03.2026 auf der überplanten Fläche Voruntersuchungen ohne Nachweis von erhaltenen archäologischen Befunden durchgeführt wurden und die Flächen daher für einen Bebauung freigegeben werden.

Bei der Umsetzung der Planinhalte ist darüber hinaus der § 15 des Denkmalschutzgesetzes zu berücksichtigen.

Die Knicks werden als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft erhalten und als geschützte Biotope entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gepflegt.

Die Vorgaben und Auflagen der Leitungsbetreiber der vorhandenen Hochspannungsleitungen werden im Rahmen der Vorhabenplanung auf der Ebene des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 berücksichtigt.

Die Umsetzung der Planung hat nach jetzigem Stand weder nachteilige noch vorteilhafte Auswirkungen auf die Sachgüter, da diese bei der Planung berücksichtigt und nicht beeinträchtigt werden. Die erforderlichen Voruntersuchungen wurden ohne Befund durchgeführt.

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