3.4 Ver- und Entsorgung
Durch die SH Netz AG wird die Stromversorgung in der Gemeinde Busdorf sichergestellt. Der produzierte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist.
Eine Versorgung mit Trinkwasser durch den Wasserverband Treene wäre möglich, ist aber aufgrund des Vorhabens nicht erforderlich.
Häusliches Schmutzwasser fällt bei einer Solarfreiflächenanlage nicht an.
Das innerhalb der geplanten großflächigen Photovoltaikanlage anfallenden Niederschlagswasser soll unverändert innerhalb des Sondergebietes versickern.
Die Müllbeseitigung erfolgt über die zentrale Müllabfuhr und ist durch Satzung über die Abfallbeseitigung im Kreis Schleswig-Flensburg geregelt.
Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Busdorf durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet.
Freiflächen-PV-Anlagen haben nur eine sehr geringe Brandlast und sind nicht zu vergleichen mit Aufdachanlagen, bei denen die Trägerkonstruktion (Hausdach) oft aus brennbaren Materialien besteht. Freiflächen-PV-Anlagen bestehen in der Regel aus nichtbrennbaren Gestellen, den Solarpaneelen und Kabelverbindungen. "Das Risiko für Einsatzkräfte ist bei der Brandbekämpfung hinsichtlich des Vorbeugenden Brandschutzes vergleichbar zu Waldflächen oder sonstigen Freiflächen. Aufgrund der möglichen Löscharbeiten ist es in der Regel nicht gerechtfertigt, zusätzliche Forderungen nach Feuerwehrumfahrungen, Feuerwehrplänen, Löschwasserbevorratungen, Abschaltungen o.ä. an den Anlagenbetreiber oder Errichter zu stellen." (Zitat aus Umgang mit Photovoltaik-Anlagen - Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes, November 2023.
Die gewaltlose Zugänglichkeit zum eingezäunten Solarpark sollte in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr jederzeit gewährleistet sein.
Dennoch sind im Plangebiet ausreichende Fahrgassen und Aufstellflächen für die Feuerwehr gemäß DIN 14090 freizuhalten. Die lichte Durchfahrtsbreite der Zufahrten beträgt mind. 5,0 m. Die Bewegungsflächen werden mit 7 m x 12 m bemessen, unter Einhaltung der erforderlichen Kurvenradien.
Da die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Busdorf nicht über entsprechende Fahrzeugtypen mit ausreichenden Wassermengen verfügt, kommt voraussichtlich ein Löschwasserkissen zum Einsatz. Die entsprechenden Details hierzu sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren festzulegen.