Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Dörphof für das "Baugebiet Alt Dörphof"

Textliche Festsetzungen

HINWEISE:

ORDNUNGSWIDRIGKEITEN:

Ordnungswidrig handelt gem. § 82 Abs. 1 Nr. 1 Landesbauordnung (LBO) Schleswig-Holstein, wer vorsätzlich oder fahrlässig den örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt. Als Tatbestand gilt die Nichteinhaltung der Vorschriften gem. Ziff. 7.1 bis 7.3 der gestalterischen Festsetzungen.

Gemäß § 82 Abs. 3 LBO kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

IMMISSIONSSCHUTZ:

Gewerbelärm:

Im Erntezeitraum sind erhöhte Geräuschimmissionen durch Nutzungen auf der nördlichen, landwirtschaftlich genutzten Gewerbefläche zu erwarten.