Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Dörphof für das "Baugebiet Alt Dörphof"

Begründung

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum III, 2001

Gem. Regionalplan für den Planungsraum III (Kreisfreie Städte Kiel, Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde) befindet sich der Planbereich in einem Wasserschutzgebiet.

Nach der Teilfortschreibung des Regionalplanes, Sachthema Windenergie an Land, für den Planungsraum II (2020) befinden sich die nächsten Vorranggebiete für Windkraftanlagen in einer Entfernung von mind. 1,1 km südlich des Plangebietes.

1.4.3 Flächennutzungsplan

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Dörphof ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 wird das Plangebiet im Wesentlichen als Allgemeines Wohngebiet (gem. § 4 Baunutzungsverordnung) festgesetzt. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 weichen in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab. Da der Bebauungsplan Nr. 5 im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt und die städtebauliche Entwicklung Dörphofs durch die Planung nicht beeinträchtigt wird, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst (vgl. Kap. 5). Entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird der Geltungsbereich im Flächennutzungsplan zukünftig als Wohnbaufläche dargestellt.

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II, 2020

In den Karten 1 bis 3 des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den Planungsraum II finden sich für das Plangebiet keine Darstellungen.