Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby-Goltoft für das Gebiet östlich der Schleidörfer Str., nördlich der Dorfstraße und nordwestlich der Straße "Zur Braaskate" im Ortsteil Goltoft

Begründung

1.2 Bestand

Das Plangebiet wird aktuell überwiegend als Gartenfläche bzw. Grünland genutzt. Im Südwesten sind Teilflächen als ehemalige Hofstelle (Scheunen und Zufahrten) befestigt.

Auf der Fläche sind kleinere Nutztiere (Hühner und Schafe) inkl. Unterständen untergebracht.

Im Süden des Plangebietes stocken 4 größere Buchen. An der Ostgrenze stocken (überwiegend außerhalb des Plangebietes) weitere Gehölze, die teilweise auf einem Knick stehen. Entlang der Außengrenzen sind dicht bewachsene Hecken angepflanzt.

Das Gelände fällt von Höhen um 20 m über NHN im Bereich der Dorfstraße in Richtung Norden auf Höhen um 17 m über NHN ab.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der aktuellen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby-Goltoft hat am …………….. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll nach dem Verfahren für die 'Bebauungspläne der Innenentwicklung' gemäß § 13a BauGB erfolgen. Die Voraussetzung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens für 'Bebauungspläne der Innenentwicklung sind:

  • Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung, insbesondere durch Umnutzung und Verdichtung.
  • Die festzusetzende Grundfläche im Plangebiet liegt unter 20.000 m². Auch erfolgen im näheren Umfeld derzeit keine weiteren Bauleitplanungen, so dass entsprechend § 13a (1) Nr. 1 BauGB keine Flächen von Bebauungsplänen mitzurechnen sind, die in einem sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen.
  • Durch den Bebauungsplan wird auch nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVP-Gesetz bedürfen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 BImSchG zu beachten sind.

Die vorgenannten Voraussetzungen liegen für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes vor.

Die Gemeinde Brodersby-Goltoft ist am 01.03.2018 durch Fusion der Gemeinden Brodersby und Goltoft entstanden. Für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Goltoft existiert aktuell kein Flächennutzungsplan. Dieser befindet sich derzeit in der Aufstellung. Da die Aufstellung des F-Plans nicht zeitnah abgeschlossen werden kann, wird der Bebauungsplan als vorzeitiger Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 4 aufgestellt. (s. auch Kap 1.4.4)

1.4 Rechtliche Bindungen

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich im Schleswig-Holstein-Service an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: