Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby-Goltoft für das Gebiet östlich der Schleidörfer Str., nördlich der Dorfstraße und nordwestlich der Straße "Zur Braaskate" im Ortsteil Goltoft

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021

Die Gemeinde Brodersby-Goltoft wird im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021 in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt. Sie umfassen Räume, die sich aufgrund der naturräumlichen und landschaftlichen Voraussetzungen und Potenziale sowie ihrer Infrastruktur für Tourismus und Erholung besonders eignen. In den Entwicklungsgebieten für Tourismus und Erholung soll eine gezielte regionale Weiterentwicklung der Möglichkeiten für Tourismus und Erholung angestrebt werden. Darüber hinaus sollen diese Gebiete unter Berücksichtigung und Erhalt der landschaftlichen Funktionen durch den Ausbau von Einrichtungen für die landschaftsgebundene Naherholung weiter erschlossen werden. Der Ortsteil Goltoft befindet sich zudem am Rande eines Vorbehaltsraumes für Natur und Landschaft. In diesen Gebieten sollen Maßnahmen und Planungen nur durchgeführt werden, wenn sie Naturhaushalt und Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigen und zu keiner negativen, dauerhaften Veränderung der Landschaft führen. Die Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft sollen im Rahmen der kommunalen Planungen berücksichtigt werden.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum V, 2002

Der Regionalplan für den Planungsraum V - Neufassung 2002, stellt den Planbereich in der Gemeinde Brodersby-Goltoft als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung dar. Maßnahmen zur Nutzung und Verbesserung des Potenzials für Tourismus und Erholung kommen deshalb der Weiterentwicklung des Planungsraums generell zugute.

Gem. Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum I (2023) liegt das Plangebiet im Ortsteil Goltoft in einem Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung; hier insbesondere auch in einem Kernbereich für Erholung (Küstenlandschaft Schlei).

In den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung soll dem Tourismus und der Erholung besonderes Gewicht beigemessen werden. In diesen Gebieten soll eine gezielte regionale Weiterentwicklung der Möglichkeiten von Tourismus und Erholung angestrebt werden. Bei neuen touristischen Angeboten und Übernachtungsmöglichkeiten soll auf eine gute Integration in den Siedlungszusammenhang und in vorhandene Tourismus- und Erholungsstrukturen geachtet werden.

In den Kernbereichen für Erholung sollen Erholungsmöglichkeiten qualitativ verbessert und die Erholungsinfrastruktur unter Berücksichtigung der ökologischen Tragfähigkeit ausgebaut werden.

In der nicht mehr gültigen Teilfortschreibung des Regionalplanes (Sachthema Windenergie an Land) für den Planungsraum I sind in der näheren Umgebung keine Vorranggebiete für die Windkraft dargestellt. Es sind zudem keine bestehenden Windkraftanlagen vorhanden.

1.4.3 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I, 2020

In den Karten 1 und 3 des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den Planungsraum I (2020) finden sich keine Darstellungen für den Bereich des Plangebietes. Laut Karte 2 befindet sich der Planbereich in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung; hier soll eine kleinteilige, behutsame und landschaftsbezogene touristische Entwicklung im Vordergrund stehen.

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