1.4.4 Flächennutzungsplan
Für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Goltoft gibt es derzeit noch keinen Flächennutzungsplan. Die Gemeinde Brodersby-Goltoft schreibt derzeit ihren Flächennutzungsplan fort. In diesem Zuge soll auch das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Goltoft mit in die Flächennutzungsplanung einbezogen werden. Für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Goltoft existiert bisher nur der Bebauungsplan Nr. 1 für das Wohngebiet 'Niekoppel'. Die Planungsabsichten der Gemeinde Brodersby-Goltoft für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 werden bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Da die Aufstellung des F-Plans nicht zeitnah abgeschlossen werden kann, wird der Bebauungsplan als vorzeitiger Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 4 aufgestellt.
Gem. § 8 Abs. 4 Satz 1 kann ein Bebauungsplan aufgestellt werden, bevor ein Flächennutzungsplan aufgestellt ist, wenn dringende Gründe es erfordern und wenn der Bebauungsplan der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes nicht entgegenstehen wird. Gilt bei Gebiets- oder Bestandsänderungen von Gemeinden oder anderen Veränderungen der Zuständigkeit für die Aufstellung von Flächennutzungsplänen ein F-Plan fort, kann ein vorzeitiger Bebauungsplan auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan ergänzt oder geändert ist.
Als Voraussetzung für den vorzeitigen Bebauungsplan sind folgende Gründe zu nennen:
- Aufgrund des Fehlens eines Flächennutzungsplanes sind für die Entwicklung des geplanten Sondergebietes die raumordnerischen Zielstellungen maßgeblich. Im Landesentwicklungsplan (2021), im Regionalplan (2002), im Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanes (2023) und im Landschaftsrahmenplan (2020) wird die besondere Lage des Plangebietes in Bereichen für Tourismus und Erholung hervorgehoben (s.o.). Das Vorhaben erfüllt die Vorgaben der übergeordneten Planungen durch die Schaffung kleinteiliger, behutsamer und landschaftsbezogener touristischer Entwicklung, die sich gut in den Siedlungszusammenhang integriert.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Schaffung eines zweiten Standbeines für einen ortsansässigen Betrieb und somit dem langfristigen Erhalt des Betriebes in der Gemeinde. Der Erhalt von Arbeitsplätzen und Gewerbesteuereinnahmen liegen im öffentlichen Interesse.
- Die Gemeinde hat die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes beschlossen. Aufgrund des Umfangs dieser Planungsaufgabe ist für das Planverfahren eine entsprechend lange Bearbeitungszeitspanne erforderlich. Nur bei Durchführung der Planung als vorzeitiger Bebauungsplan kann das beabsichtigte Investitionsvolumen zeitnah realisiert werden.
- Im Rahmen des Vorliegens dringender Gründe ist zu berücksichtigen, dass die Planung mit der beabsichtigten Entwicklung der Gemeinde vereinbar ist. In der Aufstellung des Flächennutzungsplanes soll der Planbereich als Sondergebiet „Ferienhäuser“ dargestellt werden, wodurch sich die Planung in das gesamträumliche Konzept der Gemeinde einfügt.