Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby-Goltoft für das Gebiet östlich der Schleidörfer Str., nördlich der Dorfstraße und nordwestlich der Straße "Zur Braaskate" im Ortsteil Goltoft

Begründung

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 13 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 7.260 m² eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Brodersby-Goltoft entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die touristische Entwicklung in der Gemeinde behutsam und nachhaltig zu fördern. Die Darstellung des Plangebietes im Landesentwicklungsplan als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung, im Regionalplan als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung und im Landschaftsrahmenplan als Gebiet mit besonderer Erholungseignung machen die grundsätzliche Eignung des Plangebietes für eine touristische Entwicklung deutlich. Andererseits befindet sich das Plangebiet auch am Rande eines Vorbehaltsraumes für Natur und Landschaft. In diesen Gebieten sollen Maßnahmen und Planungen nur durchgeführt werden, wenn sie Naturhaushalt und Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigen und zu keiner negativen, dauerhaften Veränderung der Landschaft führen. Insofern strebt die Gemeinde für das Plangebiet eine zurückhaltende und nachhaltige touristische Entwicklung an. Im Ortsteil Goltoft werden schon eine Reihe von Ferienwohnungen zur Vermietung angeboten. Zudem sind u.a. ein Kanuverleih, ein kleines Hotel, ein Hauskeepingservice und ein Bistro in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet als touristische Angebote vorhanden.

Im Plangebiet sollen insgesamt acht sog. Tiny-Häuser als Ferienhäuser errichtet werden. Hergestellt werden die Häuser von einem örtlichen Tischlereibetrieb, sodass die Wertschöpfung überwiegend in der Region bleibt. Der Betrieb der Ferienhäuser ist angebunden an einen vorhandenen, ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieb in der Gemeinde, der bereits Ferienwohnungen vermietet. Die Ausgestaltung des Vorhabens orientiert sich stark am Gedanken der Nachhaltigkeit mit einem hohen Grad an Naturnähe. Daher erfolgt u.a. auch eine Beschränkung der Hausanzahl auf acht, auch wenn auf der Fläche deutlich mehr Häuser errichtet werden könnten. Aus Sicht der Gemeinde steht diese Nutzung nicht im Widerspruch zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden, da der Grund und Boden im Wesentlichen unverändert bleibt. Die Zuwegungen zu den Häusern im Plangebiet sollen als Holzstege oberhalb der Grünlandfläche hergestellt werden, sodass es nicht zu Bodenversiegelungen kommt. Dies gilt gleichermaßen für die Terrassen an den kleinen Ferienhäusern. Die Freiflächen sollen wie bisher überwiegend extensiv gepflegt werden.

Fünf der geplanten Tiny-Häuser werden mit Grundflächen von jeweils 40 m² errichtet; die übrigen drei Häuser erhalten etwas größere Grundflächen von je 60 m². Jedes Haus wird eingeschossig gebaut und erhält eine 20 bis 25 m² große Terrasse. So können von der Einzelperson bis zur kleinen Familie alle Interessenten angesprochen werden.

Für jedes Haus wird ein eigener Stellplatz im Eingangsbereich des Ferienhausgebietes zur Verfügung gestellt.

Beispielhafte Ansicht eines Tiny-Ferienhauses mit Holz-/Glasfassade und Gründach

Beispielhafter Grundriss eines Tiny-Ferienhauses mit 40 m² Grundfläche, inkl. Terrasse und Anbindung an den Steg

Die Ferienhäuser werden dauerhaft von einem privaten, in Goltoft ansässigen Unternehmen betrieben. Daher sind im unmittelbaren Plangebiet keine ergänzenden touristischen Angebote vorgesehen; die vorhandenen Strukturen in der Gemeinde (Empfang, Hauskeeping, Bistro, Hofladen, etc.) können durch die Gäste des Sondergebietes genutzt werden.

Ein Verkauf einzelner oder aller Ferienhäuser an Dritte ist nicht vorgesehen und wird über entsprechende Regelungen im Durchführungsvertrag ausgeschlossen.

Da das Plangebiet (bis auf eine kleine Lücke im Osten) vollständig von Bebauung umgeben ist, erfolgt auch keine Ausdehnung des bisherigen Siedlungsbereiches in den Außenbereich hinein. Mit dieser Planung kommt die Gemeinde Brodersby-Goltoft auch dem planerischen Grundsatz 'Innenentwicklung vor Außenentwicklung' nach und vermeidet so zusätzlichen Flächenverbrauch im Außenbereich.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde den Zielsetzungen des Landesentwicklungsplanes (2021), des Regionalplanes (2002), des Entwurfs zur Neuaufstellung des Regionalplanes (2023) und des Landschaftsrahmenplanes (2020) (vgl. Kap.1.4).

3 Planinhalt und Festsetzungen

3.1 Art der baulichen Nutzung

Die Bauflächen werden entsprechend der zugedachten Nutzung gemäß § 10 Abs. 4 BauNVO als Sondergebiet, das der Erholung dient mit der Zweckbestimmung 'Ferienhäuser' festgesetzt. Diese Festsetzung entspricht den gemeindlichen Zielen und den Vorstellungen des Vorhabenträgers (siehe Kap. 2) für dieses Plangebiet.

Zulässig sind Ferienhäuser, die aufgrund ihrer Lage, Größe, Ausstattung, Erschließung und Versorgung für den Erholungsaufenthalt geeignet und dazu bestimmt sind, überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen.

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