Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby-Goltoft für das Gebiet östlich der Schleidörfer Str., nördlich der Dorfstraße und nordwestlich der Straße "Zur Braaskate" im Ortsteil Goltoft

Textliche Festsetzungen

6 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)

6.1 Das in der Planzeichnung festgesetzte Leitungsrecht LR1 erfolgt zugunsten des Wasser- und Bodenverbandes der Angelner Auen und der Gemeinde Brodersby-Goltoft.

Die in der Planzeichnung festgesetzten Leitungsrechte LR2 erfolgen zugunsten der Gemeinde Brodersby-Goltoft.

7 Zulässigkeit von Vorhaben (§ 12 Abs. 3a BauGB)

7.1 Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat.

B Baugestalterische Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 LBO)

1 Dachform und Dachneigung

1.1 Es sind nur Dächer mit max. 45 Grad Neigung zulässig.

2 Dacheindeckung

2.1 Das Anbringen von Solaranlagen auf den Dachflächen ist zulässig. Aufgeständerte oder überkragende Anlagen sind unzulässig.

2.1 Die Errichtung von Gründächern ist zulässig.

3 Außenwandgestaltung

3.1 Als Außenwandgestaltung sind nur Holz und Glas zulässig.

3.2 Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind von den v.g. Bestimmungen ausgenommen.

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