Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet nördlich der Biogasanlage" der Gemeinde Güby für das Gebiet zwischen der Straße 'Hof Louisenlund' und dem Golfplatz

Begründung

1 Einleitung

Für das Scopingverfahren gem. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB wird im Rahmen dieses Planverfahrens eine Beschreibung der räumlichen Ausgangssituation und eine Beschreibung der ökologischen Ausstattung sowie der Umgebung des Planbereichs vorgelegt. Bezüglich der Beschreibung der Planung wird auf das Kapitel 2 im Teil 1 - Begründung zum Bebauungsplan verwiesen.

2 Räumliche Ausgangssituation

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand der Ortschaft Güby in der gleichnamigen Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 136/69 sowie Teile des Flurstücks 93/7 der Flur 1, Gemarkung und Gemeinde Güby. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:

  • im Norden durch den Golfplatz,
  • im Osten durch eine als Lagerfläche genutzte Wiese,
  • im Süden durch die Biogasanlage und
  • im Westen durch ein Wohnhaus und den Feuerwehrstandort.

Das Relief im Plangebiet ist bewegt. Im südlichen und im zentralen Plangebiet liegt die Geländehöhe bei ca. 43 m über NHN. Nach Nordwesten und Osten fällt das Gelände auf ca. 40 m über NHN ab.

3 Ökologische Ausstattung

Das Plangebiet wird als Grünland intensiv landwirtschaftlich genutzt und ist als artenarm einzustufen (GAy). Die Fläche wird von Weidelgras dominiert, nur vereinzelt tritt Sauerampfer auf. Wertgrünlandbestände sind im Plangebiet nicht vorhanden. Im südwestlichen Plangebiet befindet sich eine Trafostation (SIe). Nach Norden, Osten und Süden begrenzen landschaftstypische Knicks (HWy) das Grünland. Auf den Knicks stocken u.a. Hasel, Weiß-Dorn, Holunder, Brombeere, Weide, Ulme und Berg-Ahorn. Überhälter sind auf allen drei Knicks vorhanden. Es handelt sich dabei vor allem um Eschen unterschiedlichen Alters sowie junge Berg-Ahorne. Nennenswert sind zwei stärkere Überhälter an der nordöstlichen Flurstücksecke. Dort stocken eine Esche und eine Stiel-Eiche, die aufgrund ihrer Stärke als landschaftsbestimmend einzuordnen sind. Im südlichen Knick sind insgesamt drei Knicklücken vorhanden, die die Zufahrt auf die Fläche ermöglichen.

An der westlichen Grenze des Grünlandes ist bislang nur ein ortsüblicher Koppelzaun als begrenzende Struktur vorhanden. Entlang des Zaunes hat sich ein grasdominierter Saum ausgebildet (v.a. Weidel- und Knäuelgras). Unmittelbar westlich des Zaunes befindet sich eine Zufahrt zum rückwärtigen Gelände des westlich gelegenen Feuerwehrstandortes bzw. zum nördlich gelegenen Golfplatz. Die Zufahrt wird augenscheinlich kaum genutzt und ist ebenfalls flächig mit Gräsern wie Weidel- und Knäuelgras bewachsen (GYy). Vereinzelt tritt hier Pyrenäen-Storchschnabel auf.

Das südliche Plangebiet umfasst einen Teil der Straße ‚Hof Louisenlund‘ (SVs). Südlich der Straße befindet sich ein weiterer Knick (HWy), der u.a. mit Hasel, Erle und Berg-Ahorn bestockt ist.

Außerhalb wirtschaftet im Süden die Biogasanlage von Güby (SIb). Westlich befinden sich ein Wohnhaus sowie das Gelände der Feuerwehr Güby. Nördlich des Plangebietes erstreckt sich das weitläufige Gelände des Golfplatzes Güby (SEg). Die östlich angrenzende Wiese wird derzeit als Lagerfläche genutzt (SLy). Hier befinden sich kleinere Bootstrailer sowie Müllsammelcontainer.