Im Juni 2022 erfolgte eine Ortsbegehung zur Feststellung der aktuellen Flächennutzungen und Biotoptypen. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz bestehen differenzierte Vorschriften zu Verboten besonders und streng geschützter Tier- und Pflanzenarten. Die hierzu zählenden Arten sind nach § 7 BNatSchG im Anhang der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie von 1992 aufgeführt. Vor diesem Hintergrund wird der Geltungsbereich hinsichtlich möglicher Vorkommen von geschützten Arten betrachtet.
Nachfolgend sind die aktuellen Flächennutzungen für die einzelnen Teilbereiche aufgeführt. Die Einordnung der dargestellten Lebensräume erfolgt entsprechend der „Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein“ (LLUR 2022) aufgeführt. Geschützte Biotope sind mit einem „§“ gekennzeichnet:
Öffentliche Sport- und Freizeitfläche (SEy)
Das Plangebiet umfasst einen Teil einer größeren zusammenhängenden Wiese, die der Gemeinde Dannewerk für Sport- und Freizeitzwecke dient (z.B. Bolzplatz, Lagerfeuer). Die Wiese wird regelmäßig gemäht und ist als artenarm einzustufen. Auf dem überplanten Teil der Wiese stehen zwei Fußballtore, um eine Nutzung als Bolzplatz zu ermöglichen. Im Nordosten der Wiese befindet sich eine Transformationsstation.
Straßenbäume (HEy)
Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze sind Straßenbäume entlang der Hauptstraße gepflanzt worden. Es handelt sich um abwechselnd gepflanzte Blut-Buchen (Ø = ca. 30 cm) und Spitz-Ahorne (Ø = ca. 25 cm; stark zurückgeschnitten). Zudem stockt eine einzelne, junge Stiel-Eiche nahe der Hauptstraße (Ø = ca. 5 cm).
Knick (HWy, §)
Die östliche Grenze des Plangebietes wird durch einen Knick gekennzeichnet. Der Knick ist mit Hainbuche (dominant), Schlehe und Holunder bestockt. Als Überhälter sind beim Auf-Stock-Setzen junge Hainbuchen auf dem Knick belassen worden (Ø = ca. 10 cm).
Außerhalb des Plangebietes befinden sich im Süden, Südwesten und Westen die nicht mit diesem Bebauungsplan überplanten Teile der Freizeitfläche. Auf dem westlichen Teil der Wiese befinden sich Container, in denen der Ausweichstandort des Danewerkmuseums untergebracht ist, da das Museum aktuell westlich des Ochsenweges abgerissen und neugebaut wird. Nördlich verläuft die Hauptstraße mit angrenzender Wohnbebauung. Das östlich gelegene Grünland wird landwirtschaftlich genutzt.
Pflanzen
Derzeitiger Zustand
Die Vegetation im Plangebiet ist stark durch die regelmäßigen Pflegemaßnahmen geprägt (Mähen der Wiese, Rückschnitte an den Bäumen) und somit insgesamt als eingeschränkter Pflanzenstandort einzuordnen.
Streng geschützte Pflanzenarten - Schierlings-Wasserfenchel (Oeanthe conioides), Kriechender Scheiberich (Apium repens), Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans) - sind im Planbereich nicht zu erwarten. Die betroffenen Standorte dieser Pflanzen sind in Schleswig-Holstein gut bekannt und liegen außerhalb des Plan- und Auswirkungsbereichs.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Wiese nicht in Teilen überbaut werden und könnte weiterhin für öffentliche Sport- und Freizeitveranstaltungen genutzt werden. Der vorhandene Baumbestand im Plangebiet würde nicht beeinträchtigt.
Auswirkung der Planung
Die überplante Wiese wird künftig als Adventuregolfanlage gestaltet werden. Die Eignung als Pflanzenstandort wird dadurch weiter reduziert. Innerhalb des Plangebietes werden Pflanzenstandorte erhalten, die jedoch durch die zu erwartenden Pflegemaßnamen eingeschränkt werden.
Der als Biotop gem. § 21 LNatSchG geschützte Knick an der östlichen Plangebietsgrenze wird mit seinem dichten Bewuchs vollständig erhalten. Es wird eine textliche Festsetzung aufgenommen, dass die Errichtung von baulichen Anlagen sowie von Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO in einem Abstand von 3,0 m zum Knick nicht zulässig ist. Erhebliche Beeinträchtigungen des Gehölzbewuchses sind durch die geplante Adventuregolfanlage nicht zu erwarten.
Die Straßenbäume an der nördlichen Plangebietsgrenze werden ebenfalls erhalten und weiterhin der Eingrünung des Plangebietes dienen.
Das Vorhaben hat Auswirkungen mit geringe Erheblichkeit auf das Schutzgut Pflanzen. Eine intensiv genutzte Wiese geht zum Teil als eingeschränkter Pflanzenstandort verloren. Die Bäume und der Knick am Rand der Fläche werden jedoch erhalten.
Tiere
Im Mittelpunkt der Potentialanalyse steht die Prüfung, inwiefern durch vorgesehene Planung Beeinträchtigungen auf streng geschützte Tierarten zu erwarten sind. Neben den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes ist der aktuelle Leitfaden zur Beachtung des Artenschutzrechts bei der Planfeststellung vom 25. Februar 2009 (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH), aktualisiert 2016) maßgeblich. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG umfasst der Prüfrahmen bei Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG - Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB, während der Planaufstellung nach § 33 BauGB und im Innenbereich nach § 34 BauGB - die europäisch streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) sowie alle europäischen Vogelarten.
Methode: Das für die artenschutzrechtliche Konfliktanalyse einzustellende Artenspektrum ergibt sich aus den Ergebnissen der Begehung im Juni 2022 sowie aus der Abfrage der LANIS-Daten des LLUR zu nachgewiesenen Tierarten (Stand Mai 2022). Für das Plangebiet und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind keine Hinweise enthalten.
Für die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG sind innerhalb einer artenschutzrechtlichen Prüfung nur die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Arten sowie sämtliche europäischen Vogelarten relevant. Im Fokus der Erfassung stehen dabei die Bäume im nördlichen Plangebiet. Die Möglichkeit eines Vorkommens streng geschützter Arten wurde hinsichtlich einer potentiellen Habitateignung sowie der bekannten Verbreitungssituationen überprüft.
Säuger
Es wurden im Vorhabengebiet keine Indizien (Schlafnester oder charakteristische Fraßspuren) für Vorkommen der nach Anhang IV FFH-RL und BArtSchV streng geschützten Haselmaus (Muscardinus avellanarius) festgestellt. Die Art präferiert nahrungs- und deckungsreiche Gehölzstrukturen als Lebensraum (z.B. Hasel, Weiß-Dorn, Brombeere, Vogelbeere). Die Knickgehölze an der östlichen Plangebietsgrenze bieten aufgrund ihrer Artenzusammensetzung und dem geringen Anteil an geeigneten Nahrungspflanzen keine besondere Eignung als Lebensraum. Das bekannte Hauptverbreitungsgebiet der Haselmaus liegt in Schleswig-Holstein zudem vor allem im Südosten (LLUR 2018), sodass insgesamt keine Vorkommen im Plangebiet zu erwarten sind.
Konkrete Nachweise über das Vorkommen von Fledermäusen liegen im Plangebiet nicht vor. An den Bäumen wurden jedoch keine Astlöcher, Stammausrisse oder Spechthöhlen festgestellt. Aufgrund ihres geringen Alters und ihrer Struktur bieten die Bäume im Plangebiet grundsätzlich keine Eignung als Fledermausquartier. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist durch die Planung nicht zu erwarten.
Ein Vorkommen sonstiger streng geschützter Säugetierarten (z.B. Wald-Birkenmaus, Wolf, Fischotter) kann aufgrund der fehlenden Lebensräume und der bekannten Verbreitungssituation ausgeschlossen werden (BfN 2019). Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit liegt nicht vor.
Vögel
Eine eingriffsbedingte Betroffenheit von Rastvögeln ist in dem kleinflächigen Plangebiet im Umfeld der bebauten Ortsteile von Dannewerk auszuschließen.
Aufgrund der vorgefundenen Habitatausprägung des Vorhabengebietes kann unter Einbeziehung der aktuellen Bestands- und Verbreitungssituation ein Brutvorkommen für die in der nachfolgenden Tabelle angeführten Brutvogelarten angenommen werden. Maßgeblich ist dabei die aktuelle Avifauna Schleswig-Holsteins (BERNDT et al. 2003). Lebensraumstrukturen bieten die Bäume sowie der Knick im Plangebiet.
Potentielle Vorkommen von Brutvögeln im Planungsraum sowie Angaben zu den ökologischen Gilden (G = Gehölzbrüter, GB = Bindung an ältere Bäume, O = Offenlandarten, OG = halboffene Standorte). Weiterhin Angaben zur Gefährdung nach der Rote Liste Schleswig-Holstein (KIECKBUSCH et al. 2021) sowie der RL der Bundesrepublik (2021) (1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, V = Arten der Vorwarnliste, + = nicht gefährdet) und zum Schutzstatus nach EU- oder Bundesartenschutzverordnung (s = streng geschützt, b = besonders geschützt, Anh. 1 = Anhang I der Vogelschutzrichtlinie).
Artname (dt.) | Artname (lat.) | Gilde | RL SH 2021 | RL BRD 2021 | Schutz-status |
Amsel | Turdus merula | G | + | + | b |
Bachstelze | Motacilla alba | O | + | + | b |
Blaumeise | Parus caeruleus | GB | + | + | b |
Buchfink | Fringilla coelebs | G | + | + | b |
Dompfaff (Gimpel) | Pyrrhula pyrrhula | G | + | + | b |
Dorngrasmücke | Sylvia communis | OG | + | + | b |
Fasan | Phasianus colchicus | O | + | + | b |
Feldsperling | Passer montanus | GB | + | V | b |
Fitis | Phylloscopus trochilus | G | + | + | b |
Gartenbaumläufer | Certhia brachydactyla | GB | + | + | b |
Gartengrasmücke | Sylvia borin | G | + | + | b |
Gartenrotschwanz | Phoenicurus phoenicurus | GB | + | + | b |
Grauschnäpper | Musciapa striata | G | + | V | b |
Grünfink | Carduelis chloris | G | + | + | b |
Hänfling | Carduelis cannabina | OG | + | 3 | b |
Haussperling | Passer domesicus | OG | + | + | b |
Heckenbraunelle | Prunella modularis | G | + | + | b |
Klappergrasmücke | Sylvia curruca | G | + | + | b |
Kleiber | Sitta europaea | GB | + | + | b |
Kohlmeise | Parus major | GB | + | + | b |
Misteldrossel | Turdus viscivorus | G | + | + | b |
Mönchgrasmücke | Sylvia atricapilla | G | + | + | b |
Ringeltaube | Columba palumbus | GB | + | + | b |
Rotkehlchen | Erithacus rubecula | G | + | + | b |
Singdrossel | Turdus philomelos | G | + | + | b |
Star | Sturnus vulgaris | GB | V | 3 | b |
Stieglitz | Carduelis carduelis | OG | + | + | b |
Türkentaube | Streptopelia decaocto | GB | + | + | b |
Zaunkönig | Troglodytes troglodytes | G | + | + | b |
Zilpzalp | Phylloscopus collybita | G | + | + | b |
Diese umfangreiche Auflistung umfasst ausschließlich Arten, die in Schleswig-Holstein nicht bzw. nur auf der Vorwarnliste (Star) der gefährdeten Arten stehen (RL SH 2021). Deutschlandweit gelten Feldsperling und Grauschnäpper als Arten der Vorwarnliste. Als „gefährdet“ sind bundesweit Hänfling und Star eingestuft (RL BRD 2021). Aufgrund der wenigen Gehölze und der geringen Größe des Plangebietes wird die tatsächliche Artenvielfalt deutlich geringer ausfallen, als in der tabellarischen Potentialanalyse aufgeführt. Zudem sind vergleichsweise wenig Individuen zu erwarten.
Der Großteil der aufgeführten Arten ist von Gehölzbeständen abhängig (Gebüsch- oder Baumbrüter wie z.B. Amsel, Mönchsgrasmücke oder Ringeltaube). Auch für die Bodenbrüter (z.B. Rotkehlchen, Fitis oder Zilpzalp) sind Knicks und Gehölzstrukturen wichtige Teillebensräume. Generell stellt das aufgeführte Artengefüge sogenannte „Allerweltsarten“ dar, die in der Kulturlandschaft und am Rand von Siedlungsgebieten regelmäßig anzutreffen sind und eine hohe Bestandsdichte zeigen. Die Arten sind an die Nähe zum Menschen sowie die bisherigen Nutzungen im Plangebiet gewöhnt.
Sonstige streng geschützte Arten
Die Ausstattung des Planbereichs mit Lebensräumen lässt ein Vorkommen sonstiger streng geschützter Arten nicht erwarten.
Für den Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) fehlen die notwendigen Futterpflanzen (Nachtkerze, Weidenröschen, Blutweiderich), sodass Vorkommen auszuschließen sind. Zudem gilt der Norden Schleswig-Holsteins nicht als typisches Verbreitungsgebiet dieser Art (BfN 2019).
Die totholzbewohnenden Käferarten Eremit (Osmoderma eremita) und Heldbock (Cerambyx cerdo) sind auf abgestorbene Gehölze als Lebensraum angewiesen. Die Gehölze innerhalb des Planbereichs sind für diese Arten ungeeignet. Wird außerdem die aktuell bekannte Verbreitungssituation berücksichtigt (BfN 2019), ist ein Vorkommen im Raum Dannewerk als unwahrscheinlich einzustufen.
Für streng geschützte Reptilien (z.B. Zauneidechse) liegen im Plangebiet keine geeigneten Lebensräume vor. Das Regenrückhaltebecken im nordwestlichen Plangebiet ist strukturarm gestaltet und intensiv gepflegt. Für streng geschützte Amphibien mit hohen Lebensraumansprüchen bietet das Gewässer keine Eignung. Streng geschützte Libellenarten, Fische, Weichtiere und der Schmalbindige Breitflügel-Tauchkäfer sind aufgrund fehlender geeigneter Gewässer im Planbereich auch auszuschließen.
Vorbelastungen für potentiell vorhandene Arten bestehen in Störungen durch die bislang regelmäßig durchgeführte Mahd der Wiese und die insbesondere in den Sommermonaten erhöhte Nutzung der Sport- und Freizeitfläche. Es ist insgesamt von einer geringen Empfindlichkeit der potentiell vorkommenden Tierarten auszugehen.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Wiese erhalten bleiben und weiterhin für Sport- und Freizeitzwecke genutzt werden. Beeinträchtigungen der vorhandenen Bäume und des Knicks blieben aus. Vorhandene Lebensräume blieben unverändert.
Auswirkung der Planung
Die Bäume und der Knick im Plangebiet bieten geeignete Lebensräume für heimische Brutvögel. Eingriffe in die Gehölzstrukturen sind im Zuge der Planung nicht vorgesehen, sodass die dort befindlichen Lebensräume erhalten werden können. Durch geplante Nutzung der Fläche wird es zu Störungen kommen. Diese sind jedoch vergleichbar mit den Störungen, die durch die bisherige Nutzung als gemeindliche Freizeitfläche verursacht werden und nicht als erheblich einzustufen. Die zu erwartenden Arten sind an die Nähe zum Menschen gewöhnt und als störungsresistent einzustufen. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG erfolgt durch die Planung nicht.
Weitere Lebensräume planungsrelevanter Arten sind von der Planung nicht betroffen.
Das Plangebiet hat aufgrund der tatsächlichen Nutzung eine allgemeine Bedeutung für das Schutzgut Tiere. Geeignete Lebensräume bieten der Knick und die Bäume. Die vorhandenen Gehölze werden erhalten, sodass kein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG erfolgt. Die Erheblichkeit des Eingriffs für das Schutzgut Tiere wird insgesamt als gering eingestuft.