Planungsdokumente: B-Plan Nr. 7 "Freizeitanlage am Danewerkmuseum" der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.4 Schutzgut Boden

Derzeitiger Zustand

Die Gemeinde Dannewerk befindet sich in den Ausläufern der Endmoränenlandschaft an der Schlei. Diese entstand während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit) durch das Zusammenschieben von Lehm und Mergel. Der Untergrund besteht hier vor allem aus eizeitlichem Geschiebemergel (-lehm), lehmigen Sand oder Sand. Die geologische Karte im Umweltportal SH stellt für das Plangebiet glazigene Ablagerungen (Geschiebesand) dar. Naturräumlich ist das Gemeindegebiet von Dannewerk dem Östlichen Hügelland zuzuordnen.

Die Bodenkarte (Maßstab 1 : 25.000) nennt für das Plangebiet Braunerde als Leitbodentyp. Als vorherrschende Bodenart ist Sand zu erwarten. Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der vorliegenden sandigen Böden gering und es ist eine hohe Grundwasserneubildung gegeben. Die Böden des Plangebiets sind typisch für das Östliche Hügelland und in der Region flächig verteilt. Seltene Böden sind nicht vorhanden.

Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) zählt die Gemeinde Dannewerk nicht zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Dennoch können Zufallsfunde nicht endgültig ausgeschlossen werden.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der Baumaßnahme z.B. gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Das Relief im Plangebiet ist eben ausgeprägt. Die Geländehöhe liegt bei ca. 25 m über NHN.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden im Plangebiet keine Eingriffe in den Boden vorgenommen werden. Die bisherige Nutzung der Wiese würde fortgeführt.

Auswirkungen der Planung

Innerhalb des Plangebietes wird eine Gestaltung als Adventuregolfanlage erfolgen. Hierfür werden Spielbahnen, Nebenanlagen im Zusammenhang mit der Anlage, Ausstattungselemente sowie wassergebundene Wegeflächen entstehen. Flächige Versiegelungen erfolgen nicht. Parklätze, Toiletten, eine Versorgungsmöglichkeit und die Ausgabe für den Adventuregolfplatz werden auf der westlich angrenzenden Fläche zur Verfügung gestellt werden. Hierfür erfolgt parallel die Aufstellung des B-Planes Nr. 6.

Die Bahnen der Adventuregolfanlage werden mit teildurchlässigem Kunstrasen befestigt. Wege werden in wassergebundener Bauweise hergestellt. Das übrige Gelände der Anlage wird als Grünfläche gestaltet. Erhebliche Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen sind nicht zu erwarten. Im Plangebiet kann der Boden im Wesentlichen weiterhin als Wasser-, Luft und Nährstoffspeicher fungieren. Auch die Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser bleibt aufgrund der wasserdurchlässigen Gestaltung erhalten.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens mit einer geringen Erheblichkeit einzustufen. Im Plangebiet werden keine flächigen Vollversiegelungen vorgenommen. Die Bodenfunktionen werden durch die Anlage des Adventuregolfplatzes nicht erheblich beeinträchtigt. Die überplanten Böden zählen nicht zu den seltenen Bodentypen. Daher werden keine Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Planung notwendig.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Verbandsgewässer (Graben oder Rohrleitung) sind innerhalb der überplanten Fläche ebenfalls nicht bekannt.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im unversiegelten Teil des Plangebietes mit seinen sandigen Böden hoch. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet derzeit nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung werden im Plangebiet keine Flächenveränderungen vorgenommen. Auf den sandigen Böden ist weiterhin eine hohe Grundwasserneubildungsrate zu erwarten.

Auswirkungen der Planung

Innerhalb des Plangebietes wird aufgrund der Gestaltung der Anlage sowie des wasserdurchlässigen Aufbaus von Bahnen und Wegen weiterhin eine flächenhafte Grundwasserneubildungsrate auf den sandigen Böden gegeben sein. Eine erhebliche Veränderung des Oberflächenabflusses ist nicht zu erwarten. Das Niederschlagswasser ist z.B. über Versickerungsmulden, -gräben oder -schächte zu versickern.

Der Knick sowie die Bäume werden erhalten und weiterhin die Verdunstung im Plangebiet fördern.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten. Befestigungen mit erheblichen Auswirkungen auf den Oberflächenabfluss sind nicht vorgesehen. Anfallendes Niederschlagswasser kann weiterhin versickert werden.

2.1.6 Schutzgut Klima/Luft

Derzeitiger Zustand

In der Gemeinde Dannewerk herrscht ein gemäßigtes, ozeanisch geprägtes Klima vor. Kennzeichnend ist ein ausgeglichener Temperaturgang mit kühlen Sommern und milden Wintern. Die Jahresmitteltemperatur in der Region liegt gemäß Deutschem Wetterdienst bei ca. 9,1 °C. Der Jahresniederschlag liegt im Mittel bei 845 mm/Jahr (Bezugszeitraum 1991-2020, DWD o.J.).

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Schleswig-Flensburg aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde die bisherige Flächennutzung fortgeführt. Veränderungen des Kleinklimas und der Luftqualität würden nicht erfolgen.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen die Herstellung von Spielbahnen, Nebenanlagen und Ausstattungselementen im Zusammenhang mit der Adventuregolfanlage sowie wassergebundene Wege. Gebäude, die flächige Versiegelungen verursachen und zu einer Wärmeabgabe (Heizungsanlagen) führen, sind innerhalb des Plangebietes nicht zulässig. Sie werden westlich außerhalb entstehen.

Innerhalb des Plangebietes werden abgesehen von den Spielbahnen und Wegen weiterhin großflächig mit Vegetation bedeckte Flächen verbleiben. Durch die geplanten Befestigungen sind maximal geringfügige Veränderung der kleinklimatischen Bedingungen als Folge zu erwarten. Der Knick sowie die Bäume werden am Rand des Plangebietes erhalten und steuern so einer gegebenenfalls durch die Anlage des Adventuregolfplatzes verursachten lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches entgegen.

Mit dem Betrieb des Adventuregolfplatzes kann es zu einer Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs und einer lokalen Beeinträchtigung der Luftqualität kommen. Dieser betrifft die im westlichen Nahbereich gelegenen Flächen, auf denen die Kapazität eines vorhandenen Parkplatzes erweitert werden soll. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der geringen Größe der Maßnahme und der geringen Vorbelastung im ländlichen Raum jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich und räumlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Aufgrund der regulierenden Wirkung des in Schleswig-Holstein häufig vorkommenden Windes und des damit verbundenen Luftaustauschs werden die Auswirkungen durch die Neuplanungen als wenig erheblich für das Schutzgut Klima eingestuft.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen in der Gemeinde Dannewerk und den bereits vorbelasteten Flächen haben die Planungen Auswirkungen mit geringer Erheblichkeit auf das Schutzgut Klima/Luft. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.