2.1.4 Schutzgut Boden
Derzeitiger Zustand
Die Gemeinde Dannewerk befindet sich in den Ausläufern der Endmoränenlandschaft an der Schlei. Diese entstand während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit) durch das Zusammenschieben von Lehm und Mergel. Der Untergrund besteht hier vor allem aus eizeitlichem Geschiebemergel (-lehm), lehmigen Sand oder Sand. Die geologische Karte im Umweltportal SH stellt für das Plangebiet glazigene Ablagerungen (Geschiebesand) dar. Naturräumlich ist das Gemeindegebiet von Dannewerk dem Östlichen Hügelland zuzuordnen.
Die Bodenkarte (Maßstab 1 : 25.000) nennt für das Plangebiet Braunerde als Leitbodentyp. Als vorherrschende Bodenart ist Sand zu erwarten. Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der vorliegenden sandigen Böden gering und es ist eine hohe Grundwasserneubildung gegeben. Die Böden des Plangebiets sind typisch für das Östliche Hügelland und in der Region flächig verteilt. Seltene Böden sind nicht vorhanden.
Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) zählt die Gemeinde Dannewerk nicht zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Dennoch können Zufallsfunde nicht endgültig ausgeschlossen werden.
Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der Baumaßnahme z.B. gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.
Das Relief im Plangebiet ist eben ausgeprägt. Die Geländehöhe liegt bei ca. 25 m über NHN.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung würden im Plangebiet keine Eingriffe in den Boden vorgenommen werden. Die bisherige Nutzung der Wiese würde fortgeführt.
Auswirkungen der Planung
Innerhalb des Plangebietes wird eine Gestaltung als Adventuregolfanlage erfolgen. Hierfür werden Spielbahnen, Nebenanlagen im Zusammenhang mit der Anlage, Ausstattungselemente sowie wassergebundene Wegeflächen entstehen. Flächige Versiegelungen erfolgen nicht. Parklätze, Toiletten, eine Versorgungsmöglichkeit und die Ausgabe für den Adventuregolfplatz werden auf der westlich angrenzenden Fläche zur Verfügung gestellt werden. Hierfür erfolgt parallel die Aufstellung des B-Planes Nr. 6.
Die Bahnen der Adventuregolfanlage werden mit teildurchlässigem Kunstrasen befestigt. Wege werden in wassergebundener Bauweise hergestellt. Das übrige Gelände der Anlage wird als Grünfläche gestaltet. Erhebliche Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen sind nicht zu erwarten. Im Plangebiet kann der Boden im Wesentlichen weiterhin als Wasser-, Luft und Nährstoffspeicher fungieren. Auch die Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser bleibt aufgrund der wasserdurchlässigen Gestaltung erhalten.
Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens mit einer geringen Erheblichkeit einzustufen. Im Plangebiet werden keine flächigen Vollversiegelungen vorgenommen. Die Bodenfunktionen werden durch die Anlage des Adventuregolfplatzes nicht erheblich beeinträchtigt. Die überplanten Böden zählen nicht zu den seltenen Bodentypen. Daher werden keine Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Planung notwendig.