Planungsdokumente: Gemeinde Steenfeld VEP B-Plan Nr. 1 "Sondergebiet Biogasanlage Thies"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1 Versorgung

Die Wasserversorgung erfolgt über den Anschluss an das Wassernetz des Wasserverbandes Süderdithmarschen. Die Stromversorgung wird durch Anschluss an das Netz der Schleswig-Holstein Netz AG sichergestellt.

Bei Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten.

Im Rahmen eines energetischen Quartierskonzeptes für die Gemeinde Hanerau-Hademarschen gibt es Überlegungen, ein Fernwärmenetz zur Versorgung von zentralen Einrichtungen in der Gemeinde, z.B. der Schule, aufzubauen. Als Wärmelieferant für dieses Fernwärmenetz käme u.a. die Biogasanlage Thies in Frage. Da dieses Konzept zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret genug ist, findet es noch keine Berücksichtigung im vorliegenden Bebauungsplan. Damit werden jedoch die Bedeutung und die künftigen Entwicklungspotenziale, die von der Biogasanlage ausgehen, verdeutlicht.

3.2 Entsorgung

Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt auf der Grundlage der gemeindlichen Abwasseranlagensatzung vom 18.06.2013 über die vorhandenen Anschlüsse im Gebiet. Das durch den Betrieb der Biogasanlage verschmutzte Niederschlagswasser wird in das vorhandene Erdbecken im nördlichen Bereich des Plangebietes eingeleitet. Das hier gesammelte Niederschlagswasser wird durch Fahrzeuge abgefahren. Das erforderliche Speichervolumen für stark verschmutztes Niederschlagswasser ist im Bauantragsverfahren nachzuweisen.

Das unverschmutzte Niederschlagswasser wird im Feuerlöschteich gesammelt und durch einen Überlauf in den benachbarten Vorfluter eingeleitet. Für das anfallende, gering verschmutzte Niederschlagswasser ist die wasserrechtliche Erlaubnis anzupassen bzw. das Speichervolumen im Feuerlöschteich zu vergrößern.

Das Niederschlagswasser darf nicht auf die Fläche der L131 geleitet werden. Für die Einleitung des zusätzlich anfallenden Oberflächenwassers in den Vorfluter ist vom Vorhabenträger eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen.

Die Abfallentsorgung erfolgt durch die Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH (AWR) auf der Grundlage der Abfallwirtschaftssatzung vom 19.12.2005 zuletzt geändert am 03.12.2014.

4. Umweltbericht