Planungsdokumente: Gemeinde Steenfeld VEP B-Plan Nr. 1 "Sondergebiet Biogasanlage Thies"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.5.2 Überwachung der Umweltauswirkungen

Die Überwachung der Umweltauswirkungen („Monitoring“) dient der Überprüfung der planerischen Aussagen zu prognostizierten Auswirkungen, um erforderlichenfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch Korrekturen der Planung oder Umsetzung vornehmen zu können oder mit ergänzenden Maßnahmen auf unerwartete Auswirkungen reagieren zu können.

Zu überwachen sind (gemäß § 4c BauGB) nur die erheblichen Umweltauswirkungen, und hier insbesondere die unvorhergesehenen Umweltauswirkungen.

Erhebliche und nicht ausgleichbare Umweltauswirkungen sind bei Beachtung der getroffenen Regelungen und Darstellungen durch die Planung nicht zu erwarten.

Sofern die Abstände baulicher Anlagen zu Knicks ordnungsgemäß eingehalten werden, kann von einem ausreichenden Schutz der Knicks ausgegangen werden, so dass eine zusätzliche Umsetzungskontrolle entbehrlich ist. Die Gemeinde behält sich ein Einschreiten vor, sofern Hinweise für einen nicht ordnungsgemäßen Zustand vorliegen oder sich die getroffenen Annahmen als fehlerhaft herausstellen.

Die Genehmigungen der Anlagen zur Erweiterung der Biogasanlage stehen unter dem Vorbehalt, dass die immissionsschutzrechtlichen und sonstigen fachplanerischen Anforderungen erfüllt werden.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind zurzeit keine archäologischen Denkmale bekannt, die durch die Planung beeinträchtigt werden, jedoch ist grundsätzlich mit archäologischer Substanz d.h. mit archäologischen Denkmalen zu rechnen. Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gemäß § 15 DSchG der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.

4.6 Zusammenfassung des Umweltberichtes

Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 liegt in der Gemeinde Steenfeld südöstlich der Ortslage Steenfeld im Ortsteil Spann an der Landesstraße L 131 und grenzt nordwestlich direkt an die Gemeinde Hanerau-Hademarschen an.

Es besteht aus dem Biogasanlagen-Betriebsgelände, das von Knicks umgeben ist, der umgebenden Verkehrsfläche sowie der Zuwegung von der Landesstraße 131. Es umfasst insgesamt 4,5 ha Fläche.

Durch den Bebauungsplan sollen durch die Festsetzung eines Sondergebietes Biogasanlage die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung der Biogasanlage geschaffen werden. Die bestehende Biogasanlage soll um eine Trocknungsanlage erweitert werden, um die durch die Biogasanlage erzeugte Abwärme besser auszunutzen.

Im Schutzgut Mensch sind im Ergebnis von Immissionsprognosen und einer geotechnischen Untersuchung keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.

Erhebliche Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter sind im Schutzgut Boden durch die Flächenversiegelung sowie durch die Inanspruchnahme einer Sandabbaustelle als Havarieraum, hier aufgrund des Wegfalles der Ausgleichsfunktion für diese Fläche, zu erwarten.

Der naturschutzrechtliche Ausgleich wird über Maßnahmen bzw. Anrechnung auf Ökokonten erreicht, die in vorangegangenen Genehmigungsverfahren zum Vorhaben bereits festgelegt wurden.

Im Ergebnis sind bei Realisierung der Planung einschließlich Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen insgesamt keine nachhaltigen, erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

4.7 Referenzliste

Folgende Unterlagen zur Ermittlung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen stehen zur Verfügung:

  • Natur und Landschaft: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LBP) für den Neubau einer Biogasanlage, April 2010 (Landwirtschafts-Consulting GmbH), kurz: LBP April 2010
  • Natur und Landschaft: 3. Ergänzung zum LBP April 2010, Februar 2013 (Landwirtschafts-Consulting GmbH), kurz: LBP Feb. 2013
  • Natur und Landschaft: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag für die Erweiterung einer Biogasanlage (4. Ergänzung zum LBP April 2010), Dezember 2016 (Landwirtschafts-Consulting GmbH), kurz: LBP Dez. 2016
  • Artenschutz: Fachbeitrag zum Artenschutz zur ‚Erweiterung einer Biogasanlage‘, Dezember 2016 (Landwirtschafts-Consulting GmbH).
  • Geruchsimmissionsprognose: Geruchsimmissionen im Umfeld der Biogasanlage am Standort Steenfeld-Spann, 31.08.2017, sfi Sachverständige für Immissionsschutz GmbH, Berlin
  • Schallimmissionsprognose: Schallimmissionen im Umfeld der geänderten Biogasanlage am Standort Steenfeld-Spann, 31.08.2017, sfi Sachverständige für Immissionsschutz GmbH, Berlin
  • Havariefläche:Geotechnischer Kurzbericht, zu den Bodenverhältnissen in einer Sandgrube neben der Biogasanlage in Steenfeld, 20.02.2017, Ingenieur-Büro Boden & Lipka KG, Kiel;
  • Zusammenstellung der Genehmigungen zum Bauvorhaben Biogasanlage, Hr. Bernd Thies, Steenfeld, 3.12.2018, Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Steenfeld, den

Bürgermeister

Anlagen

  1. Vorhaben- und Erschließungsplan, 23.07.2018, Planungsbüro Rossow, Neubrandenburg / Ingenieurgemeinschaft Sass & Kollegen, Albersdorf;
  2. Schallimmissionsprognose, 10.08.2017, Sachverständige für Immissionsschutz GmbH, Berlin;
  3. Geruchsimmissionsprognose, 31.08.2017, Sachverständige für Immissionsschutz GmbH, Berlin;
  4. Geotechnischer Kurzbericht, 20.02.2017, Ingenieur-Büro Boden & Lipka KG, Kiel;