Planungsdokumente: Gemeinde Steenfeld VEP B-Plan Nr. 1 "Sondergebiet Biogasanlage Thies"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3. Raumordnungsplanung

Gemäß Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP 2010) liegt die Gemeinde Steenfeld im ländlichen Raum (vgl. Text-Ziffer 1.4 LEP), in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung (vgl. Text-Ziffer 3.7.2 LEP) und nördlich der eingleisigen Bahnstrecke Heide-Neumünster. Die Gemeinde besitzt keine zentralörtliche Funktion, liegt aber in unmittelbarer Nachbarschaft des ländlichen Zentralortes Hanerau-Hademarschen (vgl. Text-Ziffer 2.2.4 LEP). Die Biotopverbundachse (vgl. Text-Ziffer 5.2.2 LEP) entlang des Nord-Ostsee-Kanals wird bei einer Entfernung von ca. 2,5 km durch die Planung nicht tangiert.

Das Plangebiet liegt gemäß Regionalplan für den Planungsraum III, Fortschreibung 2000 (RP III), siehe Abbildung 2, im ländlichen Raum (vgl. Text-Ziffer 4.3 RP III) und in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung (vgl. Text-Ziffer 4.3 RP III). Die Gemeinde Steenfeld gehört zum Nahbereich des ländlichen Zentralortes Hanerau-Hademarschen (vgl. Text-Ziffer 6.1 RP III). Ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft (vgl. Text-Ziffer 5.2 RP III) liegt ca. 2,0 km nördlich des Plangebietes an der Südostseite des Nord-Ostsee-Kanals.

Abbildung 2 Auszug Regionalplan III, 2000

Auf den Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III (LRPl III 2000) wird im Umweltbericht, siehe Kap. 5, eingegangen.

1.4 Flächennutzungs- und Landschaftsplan

Die Gemeinde Steenfeld besitzt weder einen Flächennutzungsplan noch einen Landschaftsplan. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 wird daher als eigenständiger Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 BauGB aufgestellt. Demnach bedarf dieser Bebauungsplan nach dem Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB der Genehmigung durch den Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde als höhere Verwaltungsbehörde für die Gemeinde Steenfeld.

2. Planinhalte

Die Abgrenzung des Sondergebietes bzw. die Festsetzung der Baugebietsgrenzen orientiert sich im Interesse eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden am Umfang der vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen bzw. Nutzungen. Auch wenn der nördliche Bereich des Plangebietes nicht als überbaubare Grundstücksfläche dient, so wird diese Fläche als Teil des Sondergebietes ausgewiesen, um hier ausreichenden Platz für Nebenanlagen oder Stellflächen für die Landmaschinen zu schaffen Darüber hinaus ist aber auch ein angemessener, künftiger Erweiterungsbedarf für Anlagenteile zu berücksichtigen. Mit dieser Vorgehensweise wird zudem die überplante Fläche effektiv genutzt, so dass benachbarte Flächen im Außenbereich geschont werden.