Planungsdokumente: B-Plan Nr. 91 "Eckernförder Straße, gegenüber der Jugendherberge"; hier: erneute Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB und erneute öffentliche Auslegung

Textliche Festsetzungen

8.1 Dächer

(1) Die zulässige Dachneigung für die Hauptdächer in Baufeld 1 beträgt 30° bis 55°.

Die zulässige Dachneigung für die Hauptdächer in den Baufeldern 2 und 3 beträgt 3° bis 55°.

(2) Die Hauptdächer im Sondergebiet 'Wohnmobilstellplatz' sind als flach geneigte Dächer mit einer Dachneigung von max. 25° herzustellen.

(3) Die zulässige Dachneigung für freistehende Garagen, Carports und Nebenanlagen beträgt max. 25°.

(4) Flach geneigte Dächer (mit Dachneigungen bis 25°) sind als begrünte Dachflächen (Gründächer) zu gestalten. Eine Kombination mit Photovoltaik und Solaranlagen ist zulässig.

(5) Solaranlagen auf Dachflächen sind zulässig.

8.2 Außenwände

(1) Als Außenwandmaterial ist nur Sichtmauerwerk zulässig.

Untergeordnete Bauteile sind auch in Putz, Holz, Stahl und Glas zulässig.

(2) Nebenanlagen sind von den v.g. Bestimmungen ausgenommen.

HINWEISE