Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 93 "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Erneute Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.4 Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen

Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle und Katastrophen abzusehen. Hinweise auf Betriebe nach der Störfallverordnung sind im Zuge des Scoping nicht gegeben worden.

2.5 Auswirkungen der Planung auf das Klima und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels

Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Schlei. Die überplanten Plattformen liegen ca. 1,4 m über NHN. Damit besteht bereits gegenwärtig die Gefahr, dass die neu entstehenden Gebäude bei Hochwasser überflutet werden. Bei Anstieg des Meeresspiegels als Folge des Klimawandels wird sich die Häufigkeit dieser Überschwemmungen erhöhen. Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist damit gegeben. Im Plangebiet werden vorbeugende bauliche Maßnahmen durchgeführt, sodass keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten sind.

2.6 Kumulative Wirkung von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang

Mögliche kumulative Wirkungen im Zusammenhang mit anderen Planungen sind derzeit nicht bekannt und aufgrund der geringen Größe des Plangebietes nicht zu erwarten.

Mögliche kumulative Wirkungen im Zusammenhang mit bestehenden Gastronomiebetrieben im Stadtgebiet Kappelns wurden im Rahmen der parallel aufgestellten 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kappeln untersucht um im Umweltbericht unter Kap. 2.6 entsprechend beschrieben.