Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 93 "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Erneute Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I, 2020

In den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den Planungsraum I (2020) ist in der Karte 1 der Bereich der Schlei als FFH-Gebiet 1423-394 'Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe' und als EU-Vogelschutzgebiet 1423-491 'Schlei' dargestellt.

Karte 2 des Landschaftsrahmenplanes stellt das Plangebiet in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung dar.

In Karte 3 sind für den Plangeltungsbereich keine Darstellungen vorhanden.

1.4.5 Landschaftsplan

Der Landschaftsplan der Stadt Kappeln stellt den Planbereich innerhalb der Wasserfläche der Schlei dar. Weitere Entwicklungsziele werden für den Planbereich nicht dargestellt.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Das Plangebiet liegt im Naturpark „Schlei“ (§ 27 BNatSchG).
  • Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete, das FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe“ sowie das EU Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei“ umfassen im Stadtgebiet Kappelns die Wasserflächen der Schlei, wobei die Bereiche der Steganlagen hiervon ausgenommen sind.
  • Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.