1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I, 2020
In den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den Planungsraum I (2020) ist in der Karte 1 der Bereich der Schlei als FFH-Gebiet 1423-394 'Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe' und als EU-Vogelschutzgebiet 1423-491 'Schlei' dargestellt.
Karte 2 des Landschaftsrahmenplanes stellt das Plangebiet in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung dar.
In Karte 3 sind für den Plangeltungsbereich keine Darstellungen vorhanden.