5.9.2 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, auf technische Lücken oder fehlende Kenntnisse
Keine besonderen Schwierigkeiten und Erkenntnislücken.
Keine besonderen Schwierigkeiten und Erkenntnislücken.
Keine besonderen Entwicklungsmöglichkeiten gegeben.
Gemäß § 4c BauGB überwacht die Gemeinde die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der B-Planung erfolgen können.
Im vorliegenden Fall wurden die unterschiedlichen Schutzgüter hinsichtlich eines Bedarfs für ein Monitoring im Zuge von Vorgaben aus der hier relevanten Änderung des F-Plans überprüft. Hieraus ergibt sich kein Erfordernis für ein Monitoring für eines der geprüften Schutzgüter.
Tabelle 18: Übersicht - Ergebnis der Prüfung der Schutzgüter auf Monitoringbedarf
Ziffer | Gegenstand der Beurteilung | Rele-vanz | Bewertungsaussage | |
+ | - | |||
1 | Boden und Relief | X | Eine durch Vorgaben der B-Planung vorgenommene Begrenzung der maximalen Flächenversiegelung muss in der Einhaltung über den Bauantrag durchgesetzt werden; hierzu bedarf es aber keines Monitorings. | |
2 | Fläche | X | s. o. | |
3 | Wasserhaushalt | (X) | s. o. Verfüllung des RRB-Teichs nach Erstellung der Neuanlage und Anschluss | |
4 | Klima, Luft | X | ||
5 | Pflanzen und Tiere, Lebensgemeinschaften, biologische Vielfalt | (X) | Beachten der ggf. in dem zu beseitigen-den Gewässer befindlichen Vorkommen an Tieren. | |
6 | Landschaftsbild | X | ||
7 | Mensch, menschliche Gesundheit | X | Berücksichtigung der Anforderungen aus verstärkten Verkehrsbewegungen. | |
8 | Kultur- und sonstige Sachgüter | X | Bei Beachtung der Vorgaben bei späteren Erdarbeiten. | |
9 | Wechselwirkungen | X |