Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 84 "Reitsportzentrum Friedrichshulde" der Stadt Schenefeld

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

13. Einleitung

13.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes Nr. 84

Der Plangeltungsbereich umfasst das gesamte Gelände des Pferdesportzentrums Friedrichshulde. Im nördlichen Teil befinden sich die Weideflächen und Paddocks (Außenstallanlagen für Pferde). Im südlichen Bereich liegen die umfangreichen Reithallen und Stallgebäude. Darüber hinaus befinden sich dort weitere Reitplätze und zusätzliche Paddocks.

Der Plangeltungsbereich grenzt im Süden an eine Wohnbebauung der Stadt Schenefeld in Form von Einfamilienhäuser- und teilweise Doppelhäusern an den Plangeltungsbereich an. Nördlich und östlich des Plangeltungsbereiches befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen, die ebenfalls durch das Pferdesportzentrum als Weideflächen für die Pferde genutzt werden. Westlich begrenzen Waldflächen den Plangeltungsbereich. Vom Geltungsbereich teilweise umschlossen ist das Gelände des Heilpädagogischen Förderzentrum Friedrichshulde gGmbH.

Die nähere Umgebung ist überwiegend mit Einfamilienhäusern und teilweise mit Doppelhäusern bebaut.

Für den Plangeltungsbereich ist bisher kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden. Es liegt eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB vor, da die Nutzung landwirtschaftlich geprägt ist. Die Errichtung weiterer baulicher Anlagen (Außenstallanlagen / Mistplatten etc.) musste jedoch bisher einzeln im Rahmen baurechtlicher und naturschutzrechtlicher Genehmigungen im Einvernehmen mit der Stadt Schenefeld geregelt werden.

Die Stadt Schenefeld will mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 die städtebauliche Situation abschließend bauplanungsrechtlich regeln und dadurch den vorhandenen Bestand und die Weiterentwicklung des Pferdesportzentrums mit Pferdehaltung und Turnierbetrieb ermöglichen und sicherstellen.

Die Gesamtfläche des Plangeltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3 umfasst ca. 13,2 ha. Die Flächengröße weicht vom Vorhaben- und Erschließungsplan ab, da der Bebauungsplan Nr. 84 das Regenwasserrückhaltebecken (RRB) im nordwestlichen Teil des Geltungsbereiches mit umfasst. Die Aufnahme dieses RRB´s ist bauleitplanerisch geboten.

13.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung

Die Ziele des Umweltschutzes, die sich aus den für die einzelnen Schutzgüter wirksamen Bundes- und Landesgesetzen ergeben, sollen hier nicht zitiert werden.

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III (Neuaufstellung 2020) – Karte 1 sieht bis auf die Darstellung eines Trinkwasserschutzgebietes keine Bindungen für den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes vor.

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III (Neuaufstellung 2020) – Karte 2 sieht bis auf die Darstellung eines Landschaftsschutzgebietes keine Bindungen für den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes vor. Das Landschaftsschutzgebiet reicht zum Teil in die im Regionalplan dargestellte Siedlungsachse hinein. Die Darstellung des Landschaftsschutzgebietes basiert auf der Landschaftsschutzgebietsverordnung 06 "Düpenau und Mühlenau". Der Plangeltungsbereich befindet sich vollständig im Schutzgebiet dieser Verordnung. Für die geplanten Maßnahmen werden parallel zum Bauleitverfahren die Ausnahmen bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt.

FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks sind in der näheren Umgebung nicht vorhanden.

Der Landschaftsplan der Stadt Schenefeld aus dem Jahr 1994 mit Weiterentwicklung bis 2011 stellt den Plangeltungsbereich überwiegend als Dauergrünland dar. Das bestehende Pferdesportzentrum im südwestlichen Teil ist als allgemeines Wohngebiet mit einem Anteil von 60 % nutzbaren Grüns sowie als private Grünfläche dargestellt. Die Darstellung als Allgemeines Wohngebiet entspricht nicht der vorhandenen und geplanten Nutzung durch das Pferdesportzentrum. Der südwestliche Teil ist als Reiterhof dargestellt. Der Gebäudebestand ist als denkmalschutzwürdige Bausubstanz dargestellt. Eine Eintragung in die Denkmalliste des Landes Schleswig-Holstein erfolgte nicht. Ein Schutzsstatus nach Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein besteht somit nicht. Im nördlichen Teil ist entlang eines Entwässerungsgrabens eine Grünverbindung / Wanderweg dargestellt. Die Ost-West-Verbindung ist aus eigentumsrechtlichen Gründen nicht öffentlich zugänglich. Darüber hinaus sind im Plangeltungsbereich sich Wald bzw. Gehölzgruppen dargestellt. Westlich angrenzend befindet sich eine Waldfläche, die gemäß Landschaftsplan ein geschützter Landschaftsbestandteil ist. Es handelt sich dabei um einen wertvollen Laubmischwald. Ein Eingriff in diese Waldflächen erfolgt im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 nicht. Im südöstlichen Teil befindet sich eine Fläche in der Altablagerungen zu untersuchen und ggf. zu sanieren sind. Weitere Bindungen und Darstellungen werden für den Plangeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 nicht getroffen.

Der zentrale und östliche Teil des Plangeltungsbereiches befindet sich innerhalb eines archäologischen Interessengebietes. Es wird daher auf § 15 DSchG S.-H. verwiesen: "Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit." Aufgrund der Lage des Plangeltungsbereiches innerhalb eines archäologischen Interessengebietes wird dieser Hinweis in den Planteil B aufgenommen.

Weitere umweltrelevante Planvorgaben sind bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.