Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 84 "Reitsportzentrum Friedrichshulde" der Stadt Schenefeld

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.3 Vollgeschosse

Die Stadt Schenefeld sieht innerhalb der Teilfläche SO1 aufgrund des komplexen Gebäudebstandes und der umliegenden Bebauung (Heilpädagogisches Förderzentrum) eine zweigeschossige Bebauung vor. Die Zahl der Vollgeschosse wird dementsprechend auf 2 Vollgeschosse begrenzt. Der Ausbau von Dachgeschossen soll nicht verhindert werden.

4.2.4 Höhe der baulichen Anlagen

Die zulässige Höhe der baulichen Anlagen ist im Planteil A festgesetzt.

Die zulässige Firsthöhe der Gebäude wird innerhalb des Sondergebietes SO1 mit 12,00 m festgesetzt. Dadurch können vorhandene Gebäude in ihrem Bestand gesichert und ggf. Erweiterungen ausreichend dimensioniert werden. Ferner sind dadurch technische Aufbauten wie Photovoltaik oder Solarthermie möglich. Gleichzeitig wird das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt, da die zulässige Gebäudehöhe dem angrenzenden Bestand entspricht und ferner der umgebende Baumbestand die vorhandenen baulichen Anlagen optisch abschirmt.

Der Bezugspunkt für die Bemessung der zulässigen Höhe baulicher Anlagen ist die Oberkante des bestehenden Einmündungsbereiches der Verkehrsfläche an der Straße Lindenallee, gemessen in der Mitte der Fahrbahnfläche Lindenallee.

Die maximal zulässige Höhe der baulichen Anlagen wird bis zum höchsten Punkt der Dachhaut (First) gemessen. Wenn kein First vorhanden ist, ist der Schnittpunkt von Dachhaut und Oberkante der Wand oder der obere Abschluss der Außenwand maßgebend.

4.2.5 Bauweise

Innerhalb des Sonstiges Sondergebietes SO1 ist die bauplanungsrechtliche Sicherung und ggf. Erweiterung der Reithallen und Stallungen vorgesehen. Die Bauweise wird entsprechend den baulichen Anforderungen - an größere Baukörper - mit einer abweichenden Bauweise festgesetzt.

Die abweichende Bauweise entspricht hier der offenen Bauweise mit dem Unterschied, dass Gebäudelängen über 50m zulässig sind.