Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 84 "Reitsportzentrum Friedrichshulde" der Stadt Schenefeld

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3 Übergeordnete Planungen und Bindungen

Nach dem Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 befindet sich die Stadt Schenefeld innerhalb eines Verdichtungsraumes sowie innerhalb des 10km-Umkreis um die Mittelzentren Pinneberg und Wedel sowie um Hamburg. Aufgrund der bereits vorherrschenden hohen Verdichtung und der dynamischen Entwicklung besteht ein erheblicher Siedlungsdruck. In den Verdichtungsräumen sollen Standortvoraussetzungen für eine dynamische Wirtschafts- und Arbeitsplatzentwicklung weiter verbessert werden. Darüber hinaus sollen unterschiedliche Flächennutzungsansprüche besonders eng aufeinander abgestimmt werden. Weiterhin ist die Stadt Schenefeld als Stadtrandkern 2. Ordnung eingestuft. In Stadtrandkernen sollen im engen räumlichen Zusammenhang mit einem übergeordneten Zentralen Ort (In diesem Fall Stadt Pinneberg) Versorgungsaufgaben wahrgenommen werden.

Abbildung 1 - Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

Der Entwurf 2018 der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes enthält für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84 die gleiche Darstellung.

Nach dem Regionalplan für den Planungsraum I liegt das Plangebiet innerhalb der Siedlungsachse und des besonderen Siedlungsraumes. Dabei handelt es sich um einen Raum, der sich in Verlängerung innerstädtischer Achsen von Hamburg historisch entwickelt hat. Diese Räume können über den allgemeinen Rahmen (örtlicher Bedarf) hinaus an einer planmäßigen siedlungsstrukturellen Entwicklung teilnehmen.

Abbildung 2 - Ausschnitt aus dem Regionalplan für den Planungsraum I

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III (Neuaufstellung 2020) – Karte 1 sieht bis auf die Darstellung eines Trinkwasserschutzgebietes keine Bindungen für den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes vor.

Abbildung 3 - Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan - Planungsraum III – Karte 1

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III (Neuaufstellung 2020) – Karte 2 sieht bis auf die Darstellung eines Landschaftsschutzgebietes keine Bindungen für den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes vor. Das Landschaftsschutzgebiet reicht zum Teil in die im Regionalplan dargestellte Siedlungsachse hinein.

Die Darstellung des Landschaftsschutzgebietes basiert auf der Landschaftsschutzgebietsverordnung 06 "Düpenau und Mühlenau". Der Plangeltungsbereich befindet sich vollständig im Schutzgebiet dieser Verordnung. Für die geplanten Maßnahmen werden parallel zum Bauleitverfahren die Ausnahmen bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt.

Abbildung 4 - Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan - Planungsraum III – Karte 2

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III (Neuaufstellung 2020) – Karte 3 sieht keine Bindungen für den Plangeltungsbereich vor. Der Geltungsbereich liegt außerhalb der Darstellung klimasensitiver Böden.

Abbildung 5 - Ausschnitt aus dem Landschaftsrahmenplan - Planungsraum III – Karte 3

Der Flächennutzungsplan der Stadt Schenefeld stellt den Plangeltungsbereich überwiegend als landwirtschaftliche Fläche dar. Der südwestliche Teil ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Reitanlage dargestellt. Des Weiteren wird im nördlichen Teil des Plangeltungsbereiches ein Landschaftsschutzgebiet nachrichtlich dargestellt. Damit entspricht die geplante Nutzung nicht den Zielen des Flächennutzungsplanes.

Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 wird der Flächennutzungsplan parallel geändert. Der Flächennutzungsplan wird als Sonstiges Sondergebiet (Pferdesportzentrum) und als Fläche für Versorgungsanlagen (Regenrückhaltebecken) dargestellt. Die Darstellung des Landschaftsschutzgebietes wird beibehalten.

Abbildung 6 - Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Schenefeld

Im Rahmen dieser Änderung wird der Flächennutzungsplan den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 nach abschließenden Beschluss als Sonstiges Sondergebiet – Pferdesportzentrum und als Fläche für Versorgungsanlagen (Regenrückhaltebecken) darstellen.

Abbildung 7 - Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Schenefeld mit Darstellung der 35. Änderung im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplanes Nr. 84

Der Landschaftsplan der Stadt Schenefeld aus dem Jahr 1994 mit Weiterentwicklung bis 2011 stellt den Plangeltungsbereich überwiegend als Dauergrünland dar. Das bestehende Pferdesportzentrum im südwestlichen Teil ist als allgemeines Wohngebiet mit einem Anteil von 60 % nutzbaren Grüns sowie als private Grünfläche dargestellt. Die Darstellung als Allgemeines Wohngebiet entspricht nicht der vorhandenen und geplanten Nutzung durch das Pferdesportzentrum. Der südwestliche Teil ist als Reiterhof dargestellt. Der Gebäudebestand ist gemäß Landschaftsplan als denkmalschutzwürdige Bausubstanz dargestellt. Eine Eintragung in die Denkmalliste des Landes Schleswig-Holstein erfolgte nicht. Ein Schutzstatus nach Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein (DschG) ist damit nicht verbunden.

Abbildung 8 - Ausschnitt aus dem Landschaftsplan der Stadt Schenefeld (2011)

Im nördlichen Teil ist entlang eines Entwässerungsgrabens eine Grünverbindung / Wanderweg dargestellt. Die Ost-West-Verbindung ist aus eigentumsrechtlichen Gründen nicht öffentlich zugänglich. Darüber hinaus sind im Plangeltungsbereich Wald bzw. Gehölzgruppen dargestellt. Westlich angrenzend befindet sich eine Waldfläche, die gemäß Landschaftsplan ein geschützter Landschaftsbestandteil ist. Es handelt sich dabei um einen wertvollen Laubmischwald. Ein Eingriff in diese Waldflächen erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 84 nicht.

Im südöstlichen Teil befindet sich eine Fläche in der Altablagerungen zu untersuchen und ggf. zu sanieren sind. Die Darstellung wurde im Vorentwurf des Bebauungsplanes nachrichtlich übernommen. Bei der unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Pinneberg wurde eine Altlastenanfrage gestellt.

Weitere Bindungen und Darstellungen werden für den Plangeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 nicht getroffen.

Der zentrale und östliche Teil des Plangeltungsbereiches befindet sich innerhalb eines archäologischen Interessengebietes.

Es wird daher auf § 15 DSchG S.-H. verwiesen: "Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit."

Aufgrund der Lage des Plangeltungsbereiches innerhalb eines archäologischen Interessengebietes wird dieser Hinweis in den Planteil B aufgenommen.

Abbildung 9Ausschnitt aus dem Archäologie-Atlas des Landes Schleswig-Holstein

2. Planungserfordernisse und Zielvorstellungen

Bei dem Plangeltungsbereich handelt es sich um das Pferdesportzentrum Friedrichshulde mit allen Anlagenteilen und -flächen. Im südwestlichen Teil befinden sich die umfangreichen Reithallen und Stallanlagen. An verschiedenen Stellen in dem Gelände befinden sich mehrere Reitplätze und Außenstallanlangen für Pferde (Paddocks). Der überwiegende Teil des Plangeltungsbereiches wird als Weideflächen für die Pferde genutzt.

Für den Plangeltungsbereich ist bisher kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden. Es liegt eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB vor, da die Nutzung landwirtschaftlich geprägt ist. Die Errichtung weiterer baulicher Anlagen (Außenstallanlagen / Mistplatten etc.) musste jedoch bisher einzeln im Rahmen baurechtlicher und naturschutzrechtlicher Genehmigungen im Einvernehmen mit der Stadt Schenefeld geregelt werden.

Die Stadt Schenefeld will nunmehr mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 die städtebauliche Situation umfassend bauplanungsrechtlich regeln und dadurch den vorhandenen Bestand und die Weiterentwicklung des Pferdesportzentrums mit Pferdehaltung und Turnierbetrieb ermöglichen und sicherstellen. Zu diesem Zweck wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 84 (im Weiteren Bebauungsplan Nr. 84) aufgestellt, der die Festsetzung als Sonstiges Sondergebiet – "Pferdesportzentrum" vorsieht. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Ziele der Planaufstellung sind:

  • Sicherung der bestehenden Nutzung als Pferdesportzentrum
  • Schaffung von Erweiterungs- und Umgestaltungsmöglichkeiten.

Der Plangeltungsbereich befindet sich überwiegend in Privateigentum. Das Regenwasserrückhaltebecken und der Grenzgraben im nördlichen Bereich sowie die Zufahrtsituation zum Pferdesportzentrum an die Lindenallee wurden zur planungsrechtlichen Sicherung ebenfalls mit in den Plangeltungsbereich aufgenommen. Das Regenwasserrückhaltebecken und der Grenzgraben sowie die Verkehrsflächen an der Lindenallee befinden sich im Eigentum der Stadt Schenefeld.

Vorhabenträgerin ist:

Reit- und Turniersportgemeinschaft

Friedrichshulde GbR

Lindenallee 98, 22869 Schenefeld

3. Städtebauliche Maßnahmen

Die Umsetzung dieser Zielvorstellungen soll durch die Festsetzung von Sonstigen Sondergebieten mit der Zweckbestimmung "Pferdesportzentrum" erreicht werden. Darüber hinaus ist im südlichen Teil eine Verkehrsfläche zur Erschließung angrenzender Wohngebäude vorgesehen. Des Weiteren wird zur planungsrechtlichen Sicherung ein vorhandenes Regenwasserrückhaltebecken als Fläche für Abwasserbeseitigung (Regenwasserrückhaltebecken) festgesetzt. Dieses Regenwasserrückhaltebecken dient nicht der Aufnahme von Oberflächenwasser von Flächen des Pferdesportzentrums.