Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 84 "Reitsportzentrum Friedrichshulde" der Stadt Schenefeld

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4. Art und Maß der baulichen Nutzung

Der Bebauungsplan setzt die baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. In einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan besteht grundsätzlich keine Bindung an den Festsetzungskatalog des § 9 BauGB und an die BauNVO (§ 12 Abs. 3 BauGB). In diesem B-Plan sollen aber die Festsetzungen nach diesen Vorgaben getroffen werden. Nach § 12 Abs. 3a BauGB wird deshalb für den Plangeltungsbereich in entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 2 BauGB festgesetzt, dass nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger verpflichtet hat.

4.1 Art der baulichen Nutzung

4.1.1 Sonstige Sondergebiete "Pferdesportzentrum"

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 soll durch die Festsetzung von Sonstigen Sondergebieten "Pferdesportzentrum" der vorhandene Bestand und die Weiterentwicklung des Betriebes mit Pferdehaltung und Turnierbetrieb sichergestellt werden.

Zulässige Nutzungen sind betriebliche Tätigkeiten und dafür erforderliche hochbauliche Anlagen, bezogen auf das Pferdesportzentrum Friedrichshulde. Im Durchführungsvertrag zu diesem Bebauungsplan wird der Umfang dieser Tätigkeiten vereinbart, die im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt und beschrieben sind.

Innerhalb der Teilfläche SO1 befinden sich bestehende umfangreiche Hallenkomplexe und Gebäude des Pferdesportzentrums. Dazu gehören:

  • Stallgebäude
  • Schankbetrieb
  • Restauration
  • Reithallen
  • Führanlagen
  • Reitplatz
  • hochbauliche Anlagen
  • Parkplätze
  • Nebenanlagen
  • Betriebsbezogener Einzelhandel
  • Betriebsbezogenes Wohnen
  • Kurzfristiges Wohnen

Diese Nutzungen sollen im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 84 planungsrechtlich gesichert und Erweiterungen ermöglicht werden. Die Größe dieser Teilfläche SO1 beträgt ca. 1,58 ha.

Innerhalb der Teilfläche SO2 befinden sich:

  • Reitplätze
  • Futter- und Einstreulager
  • Stallgebäude
  • Paddocks
  • Mistplatte
  • Unterstände, Remisen
  • für Fahrzeuge
  • Maschinen
  • Turnier- und Trainingsequipment
  • Parkplätze für Pferde-Transportanhänger und -LKW

Der Bedarfsparkplatz im südöstlichen Teil wird über die Flurstücke 546 und 548 erschlossen und an die Lindenallee angebunden. Die bauplanungsrechtliche Sicherung der Zufahrt erfolgt im Rahmen der parallel durchgeführten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77. Geplant ist, die bestehenden Nutzungen bauplanungsrechtlich zu sichern und die weiteren rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen um bei Bedarf weitere Unterstände für Pferde, Maschinen, Equipment, etc. errichten zu können. Die Größe der Teilfläche SO2 beträgt ca. 4,88 ha.

Die Teilfläche SO3 dient als Weidefläche für die Pferde. An Nebenanlagen vorhanden sind portable Pferdeunterstände und ein umfangreiches Wegesystem. Diese landwirtschaftlich geprägte Nutzung soll bauplanungsrechtlich gesichert werden. Dem Vorhabenträger soll es ermöglicht werden, bei Bedarf zusätzliche Pferdeunterstände errichten und Wege befestigen zu können. Die Größe der Teilfläche SO3 beträgt ca. 5,58 ha.

Für die konkreten Ausführungen und Darstellungen dazu wird auf den Vorhaben- und Erschließungsplan verwiesen, der Bestandteil dieses Bebauungsplanes ist.