Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 84 "Reitsportzentrum Friedrichshulde" der Stadt Schenefeld

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

10. Kosten und Finanzierung

Der gesamte Plangeltungsbereich befindet sich größtenteils im Privateigentum. Der Vorhabenträger trägt die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 und die Kosten für die Erschließung der Flächen.

Es entstehen der Stadt Schenefeld somit keine Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Erschließung.

In den Bereich der technischen Folgekosten fallen die Unterhaltung der Straßen und der Anlagen des ruhenden Verkehrs, sowie der Ver- und Entsorgungsanlagen (Energieversorgung, Trinkwasserversorgung, Telekommunikation, Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung). Die Abfallentsorgung fällt in den Aufgabenbereich des Kreises Pinneberg und wird hier deshalb nicht berücksichtigt. Die Versorgungsleitungen werden durch die Versorgungsträger unterhalten, der Stadt Schenefeld entstehen dadurch keine Kosten.

Technische Folgekosten entstehen für die Stadt nur insoweit, wie die Unterhaltung der Anlagen kommunale Aufgabe ist. Die Erschließungsanlagen auf den einzelnen Grundstücken gehören nicht dazu.

11. Flächenbilanzierung

Flächennutzungen im Plangeltungsbereich
FestsetzungFläche in m²
Teilgebiet SO115.853
Teilgebiet SO248.857
Teilgebiet SO354.511
Regenwasserrückhaltebecken9.995
Waldflächen1.655
Wasserflächen - Entwässerungsgraben1.288
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung435
Summe = Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches132.594

12. Eigentumsverhältnisse

Der Plangeltungsbereich befindet sich teilweise in Privateigentum, teilweise im Eigentum der Stadt Schenefeld (Regenwasserrückhaltebecken, Grenzgraben und Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung).

TEIL 2 – VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 84 DER

STADT SCHENEFELD

VORLÄUFIGER UMWELTBERICHT

- für die frühzeitige Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB -