10. Kosten und Finanzierung
Der gesamte Plangeltungsbereich befindet sich größtenteils im Privateigentum. Der Vorhabenträger trägt die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 und die Kosten für die Erschließung der Flächen.
Es entstehen der Stadt Schenefeld somit keine Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Erschließung.
In den Bereich der technischen Folgekosten fallen die Unterhaltung der Straßen und der Anlagen des ruhenden Verkehrs, sowie der Ver- und Entsorgungsanlagen (Energieversorgung, Trinkwasserversorgung, Telekommunikation, Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung). Die Abfallentsorgung fällt in den Aufgabenbereich des Kreises Pinneberg und wird hier deshalb nicht berücksichtigt. Die Versorgungsleitungen werden durch die Versorgungsträger unterhalten, der Stadt Schenefeld entstehen dadurch keine Kosten.
Technische Folgekosten entstehen für die Stadt nur insoweit, wie die Unterhaltung der Anlagen kommunale Aufgabe ist. Die Erschließungsanlagen auf den einzelnen Grundstücken gehören nicht dazu.