Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 84 "Reitsportzentrum Friedrichshulde" der Stadt Schenefeld

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1.2 Fläche für Abwasserbeseitigung - Regenwasserrückhaltebecken

Im nordwestlichen Teil des Plangeltungsbereiches befindet sich ein großes Regenwasserrückhaltebecken. Dieses Regenwasserrückhaltebecken dient dem Niederschlagswassermanagement der Stadt Schenefeld. Angebunden an das Regenwasserrückhaltenbecken ist ein umfangreiches Graben- und Entwässerungssystem aus Richtung Osten. Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 84 wird das bestehende Regenwasserrückhaltebecken als Fläche für die Abwasserbeseitigung festgesetzt. Diese Festsetzung ist nicht vorhabenbezogen. Die Flächengröße beträgt ca. 0,99 ha.

4.1.3 Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Verkehrsberuhigter Bereich

Die Erschließung des gesamten Pferdesportzentrums erfolgt im südlichen Teil des Plangeltungsbereiches über eine bestehende Anbindung an die Lindenallee. Der Bereich wurde als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt. Er dient außerdem der Erschließung des vorhandenen Wohngebäudes auf dem Flurstück 106/4.

Die Erschließung des Turnierparkplatzes innerhalb der Teilfläche SO2 erfolgt über die Flurstücke 546 und 548. Im Rahmen der parallel durchgeführten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Schenefeld wird die Zufahrtssituation zum Turnierparkplatz bauplanungsrechtlich geregelt.

4.1.4 Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit

Die östlich angrenzenden Waldflächen und die dort vorhandenen Wanderwege dienen den Einwohnern der Stadt Schenefeld zur Naherholung. Die fußläufige Anbindung dieser Wanderwege an die Lindenallee erfolgt über die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Verkehrsberuhigter Bereich und verläuft von dort über das Grundstück des Pferdesportzentrums Friedrichshulde (Flurstück 106/11).

Zur Sicherung und Erhaltung der fußläufigen Anbindung erfolgt im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 die Festsetzung eines Gehrechtes zugunsten der Allgemeinheit. Dieses Gehrecht ist grundbuchlich zu sichern.