Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 29 "Am Belmer Dorfweg" - 4. Änderung im vereinfachten Verfahren der Stadt Brunsbüttel - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB

Begründung

11.6. Feuerlöscheinrichtungen

Feuerlöscheinrichtungen (Unterflurhydranten) sind in der Olof-Palme-Allee Höhe Ziegelweg und Sprante vorhanden, außerdem im bereits ausgebauten Bereich der 3. Bebauungsplanänderung (Johanna-Spyri-Straße, Selma-Lagerlöf-Ring und Christian-Morgenstern-Ring).

Abb. 9 Auszug aus dem Hydrantenplan, unmaßstäblich

Quelle: GIS der Stadt Brunsbüttel, 2024

Für Feuerlöschzwecke und zur Wasserentnahme sind in den Erschließungsstraßen die erforderlichen Hydranten vorzusehen. Es ist Aufgabe der Stadt Brunsbüttel, den Grundschutz sicherzustellen. Ein über den Grundschutz hinaus gehender Löschwasserbedarf, der Objektschutz, kann erst im Baugenehmigungsverfahren festgelegt werden und ist dem zukünftigen Eigentümer zuzurechnen. Für die Löschwasserversorgung ist die Technische Regel DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) Arbeitsblatt W 405 Februar 2008 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ zu beachten. Für die Berechnung der erforderlichen Löschwassermenge sind die Art der baulichen Nutzung und die Gefahr der Brandausbreitung für das gesamte Plangebiet maßgebend. Die erforderlichen Löschwassermengen können aus mehreren Hydranten entnommen werden, wobei die Leistungsfähigkeit des Rohrnetzes zu beachten ist. Da eine Entfernung von 75 m (abzüglich 5 m Reserve) zwischen der Straßenkante am betreffenden Gebäude und der nächsten Entnahmestelle im Einsatz für die Feuerwehr eine gerade noch erträgliche Grenze darstellt, die mit einem Löschfahrzeug und ohne zusätzlichem Personal noch bewältigt werden kann, soll bei der Planung der Hydranten ein Abstand von 140 m zwischen diesen eingehalten werden. Bei der Errichtung neuer oder zusätzlicher Hydranten sind die Standorte im Vorwege mit dem Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz und dem Fachdienst Tiefbau der Stadt Brunsbüttel abzustimmen.

11.7. Telekommunikationsleitungen

Deutsche Telekom

In den Straßen Am Belmermoor, Olof-Palme-Allee, im Fuß- und Radweg nördlich der Sprante sowie im bereits ausgebauten Bereich der 3. Bebauungsplanänderung (Johanna-Spyri-Straße, Selma-Lagerlöf-Ring und Christian-Morgenstern-Ring) befinden sich Telekommunikationsleitungen der Deutschen Telekom. Über letztgenannte soll auch der weitere Ausbau im Bereich der 4. Bebauungsplanänderung erfolgen.

Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet der 4. Bebauungsplanänderung der

Deutschen Telekom Technik GmbH

PTI 11, Planungsanzeigen

Fackenburger Allee 31

23554 Lübeck

T-NL-N-PTI-11-Planungsanzeigen@telekom.de

so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Außerdem ist notwendig, dass eine rechtzeitige Abstimmung der Lage und Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt. In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,30 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Außerdem ist sicherzustellen, dass im Falle eines Netzausbaus durch die Telekom für die hierfür evtl. erforderliche Glasfaserinfrastruktur in den Gebäuden von den Bauherren Leerrohre vorzusehen sind, um dem politischen Willen der Bundesregierung Rechnung zu tragen, allen Bundesbürgern den Zugang zur Telekommunikationsinfrastruktur ≥ 50 MB zu ermöglichen.

Vodafone Deutschland GmbH

Es verlaufen keine Telekommunikationsleitungen der Vodafone Deutschland GmbH im Plangebiet oder den umliegenden Straßen. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist derzeit nicht geplant.

Eine Ausbauentscheidung trifft Vodafone nach internen Wirtschaftlichkeitskriterien. Dazu erfolgt eine Bewertung entsprechend einer Anfrage zu einem Neubaugebiet. Bei Interesse ist sich rechtzeitig mit dem Team Neubaugebiete in Verbindung zu setzen:

Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH

Neubaugebiete KMU

Südwestpark 15

90449 Nürnberg

Neubaugebiete.de@vodafone.com

Der Kostenanfrage ist ein Erschließungsplan des Plangebietes beizulegen.

Die Kabelschutzanweisungen „Schutzanweisung für erdverlegte Fernmeldeanlagen der Vodafone GmbH“ und „Anweisung zum Schutze unterirdischer Anlagen der Vodafone Deutschland GmbH bei Arbeiten Dritter“ sind zu beachten.

Breitband-Zweckverband Dithmarschen

Der Breitbandzweckverband Dithmarschen hat die SWN Stadtwerke Neumünster beauftragt, das Stadtgebiet mit den notwendigen Leitungen zu versorgen. Die Arbeiten dafür haben in 2021 angefangen und wurden Anfang 2023 im Stadtgebiet abgeschlossen. Im bereits ausgebauten Bereich der 3. Bebauungsplanänderung (Johanna-Spyri-Straße, Selma-Lagerlöf-Ring und Christian-Morgenstern-Ring) wurde die Breitbandleitung im Zuge der Erschließung mitverlegt. Eine weitere Erschließung des Plangebiets ist vorgesehen.

12. Sonstige öffentliche Belange

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