Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 29 "Am Belmer Dorfweg" - 4. Änderung im vereinfachten Verfahren der Stadt Brunsbüttel - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB

Begründung

11.3. Elektrische Versorgung

Die Versorgung des Stadtgebietes mit elektrischer Energie wird ab dem 01.01.2012 und mit Erdgas bereits seit dem 01.01.2011 durch die Stadtwerke Brunsbüttel GmbH gewährleistet.

Strom- und Gasleitungen befinden sich im Bereich der Olof-Palme-Allee und im bereits ausgebauten Bereich der 3. Bebauungsplanänderung (Johanna-Spyri-Straße, Selma-Lagerlöf-Ring und Christian-Morgenstern-Ring). Eine stromtechnische Erschließung des Plangebiets kann also von hier aus erfolgen. Gas als fossiler Brennstoff soll allerdings nicht weiter genutzt werden, siehe nachfolgendes Kap.11.4 der Begründung.

Aufgrund des Platzbedarfes sind für die benötigten drei Trafo-Stationen am mittig gelegenen Grünzug am Ellis-Kaut-Ring und an den beiden öffentlichen Parkplätzen Flächen für Versorgungsanlagen Elektrizität abgesichert. Die Verteilerkästen werden gemäß der Planung der Stadtwerke platziert.

Das Merkblatt „Schutzanweisungen für Versorgungsanlagen“ der Stadtwerke Brunsbüttel GmbH, Stadtwerke Glückstadt GmbH, Stadtwerke Itzehoe GmbH und Stadtwerke Wilster ist zu beachten.

11.4. Erneuerbare Energien

Der Wechsel zu den erneuerbaren Energien wird von Seiten der Bundesregierung aus Grün-den des Klimaschutzes, um fossile Energien zu sparen und die Unabhängigkeit von Gas und Kohle voranzubringen, forciert. So soll die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt werden und neue oder ausgetauschte Heizungen schrittweise mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Im Gebäudeenergiegesetz (GEG), das auch als "Heizungsgesetz" bezeichnet wird, ist vorgesehen, dass neue Heizungsanlagen in Neubaugebieten mindestens zu 65 % aus erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Spätestens bis 2028 bzw. nach der Ausweisung der Energiegebiete geht die Pflicht für 65 % erneuerbare Wärme auch auf neue Heizungen im Gebäudebestand über. Im GEG sind darüber hinaus diverse Übergangsfristen geregelt.

Mit dem Bericht zur kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Brunsbüttel, der am 10.12.2024 von der Ratsversammlung beschlossen wurde, besitzt die Stadt nun ein Instrument, das Kommunen dabei helfen soll, den Weg in eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu finden. Dabei handelt es sich um ein übergeordnetes, räumliches und kommunenweites Konzept. Das bedeutet, dass die Zusammenhänge für die gesamte Kommune betrachtet werden, um im Gesamtkonzept zu analysieren, wo sich anhand der vorhandenen Bedarfe und Potenziale welche Wärmeversorgung anbietet. Es werden Eignungsgebiete für zentrale Wärmeversorgung (Wärmenetzte) und Bereiche für dezentrale Einzelversorgung vorgeschlagen. Abschließend folgt der Maßnahmenkatalog, in dem dargestellt wird, wie das Zielbild des räumlichen Konzepts erreicht werden kann, welche Teilschritte notwendig sind, welche Zuständigkeiten bestehen und welche Akteure einzubinden sind.

Im Kap. 5.1 der kommunalen Wärmeplanung wurden Wärmenetzprüfgebiete auf Basis der Faktoren Wärmedichte und Nähe zum bestehenden Wärmenetz verortet.

Abb. 8 Auszug aus dem Bericht zur kommunalen Wärmeplanung, Seite 74, Abb. 41

Das Plangebiet der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 zählt nicht zu den Wärmenetzprüfgebieten und somit zu den dezentralen Versorgungsgebieten gemäß Kap. 5.2 der kommunalen Wärmeplanung. Dort ist davon auszugehen, dass eine dezentrale Versorgung günstiger ist als ein Wärmenetz. Eine gemeinsame Wärmeversorgung mehrerer benachbarter Gebäude ist trotzdem möglich. Für die dezentrale klimaneutrale Wärmeversorgung stehen verschiedene Technologien zur Verfügung. Zu den strombasierten Technologien gehören Wärmepumpen, Elektrokessel, Stromdirektheizung und Stromspeicherheizungen, zu den brennstoffbasierten gehören Biomethan-, Wasserstoff-, Biomassepellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzkessel. Zusätzlich ist die Nutzung von Solarthermie möglich, wobei diese nur saisonal zur Verfügung steht. Voraussetzung für die klimaneutralen strombasierten Lösungen ist, dass der Strom zu 100 % klimaneutral zur Verfügung gestellt wird. Hierbei wird z.B. aus einer Umweltquelle wie Luft oder Geothermie die Energie entzogen und dann auf ein höheres Temperaturniveau gebracht. Weitere Details zu dezentralen Versorgungsgebieten können dem Kap. 5.2 der kommunalen Wärmeplanung entnommen werden.

Der Bericht zur kommunalen Wärmeplanung ist auf der Homepage der Stadt Brunsbüttel aktuell unter folgendem Link einsehbar:

https://www.stadt.brunsbuettel.de/bauen/berichte-und-konzepte/kommunale-waermeplanung

Laut übergeordneter Maßnahme Ü1 im Kap. 7.1 der kommunalen Wärmeplanung ist das Thema Wärme in der Bauleitplanung vor allem bei Neubaugebieten zu berücksichtigen und frühzeitig einzubinden bzw. zu konzeptionieren. Im Plangebiet der jetzigen Bebauungsplanänderung soll aus den vorgenannten Gründen kein Gas zur Wärmeerzeugung mehr genutzt werden, sondern die Versorgung soll entsprechend dem Bericht zur kommunalen Wärmeplanung klimaneutral durch erneuerbare Energien erfolgen. In den bereits ausgebauten Straßen der 3. Bebauungsplanänderung (Johanna-Spyri-Straße, Selma-Lagerlöf-Ring und Christian-Morgenstern-Ring) ist noch Gas verlegt worden, siehe Kap. 11.3 der Begründung, die Gebäude sind aber bis auf einige wenige nicht ans Gasnetz angeschlossen und heizen z.B. mit einer Wärmepumpe. Auch ist zu berücksichtigen, dass laut Maßnahme G1 im Kap. 7.3 die Wärmeversorgung der umliegenden bestehenden Bebauung im Bereich der dezentral versorgten Gebiete klimaneutral umgestellt werden soll. Die Wärmeversorgung wird nachfolgend im einzelnen Genehmigungsverfahren geprüft.

Dementsprechend wird im Text (Teil B) festgesetzt, dass in den allgemeinen Wohngebieten bei der Errichtung von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen bauliche und/oder sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung zu treffen sind und dass die Nutzung fossiler Energien wie Gas unzulässig ist.

11.5. Abfallentsorgung

Für die Abfallbeseitigung ist der Kreis Dithmarschen zuständig. Die entsprechende Satzung kann bei der Stadtverwaltung Brunsbüttel eingesehen werden.

Die Müllsammelplätze für die Bewohner des Mehrfamilienhaus-/Mietwohnungsbaus sind auf den Grundstücken so herzustellen, dass sie für die Abfallbeseitigung zugänglich sind.

Da die verkehrsberuhigten Stichstraßen für Einfamilienhausgrundstücke im Süden des Plangebiets (Planstraße C) nicht von Müllfahrzeugen befahren werden können, müssen die Bewohner der höchstens drei Grundstücke ihre Mülltonnen am Abfuhrtag zu der an der Einmündung der Stichstraßen am Max-Kruse-Ring bzw. der Ellis-Kaut-Ring festgesetzten Fläche für Versorgungsanlagen bringen. Alle anderen Bewohner der Einfamilienhausgrundstücke müssen ihre Mülltonnen am Abfuhrtag an die Straße bringen.

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