7.3. Ergebnis zum Lärm durch Sportanlagen
Bezüglich des Sportlärms lag bereits eine Lärmermittlung der geplanten Sportanlagen an der Olof-Palme-Allee aus 2004 vor, in der aktiver Schallschutz dimensioniert wurde. Sportbetrieb in der Nacht (22 bis 6 Uhr) wurde nicht erwartet und daher nicht berücksichtigt. In der Fortführung der Schalltechnischen Untersuchung sind einzelne Nutzungsumstellungen sowie die höhere Geschossigkeit eingearbeitet, außerdem die zwischenzeitlich novellierte Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) als Grundlage für die Beurteilung der Lärmimmissionen berücksichtigt worden. In dieser sind für allgemeine Wohngebiete Immissionsrichtwerte von tags außerhalb der Ruhezeiten von 55 dB(A) und innerhalb der Ruhezeiten von 50 bzw. 55 dB(A) als Beurteilungsmaßstab definiert.
Die Fortführung der Schalltechnischen Untersuchung kommt bezüglich des Sportlärms zu folgenden Ergebnissen (s. Kap. „Vorhaben und Zusammenfassung“ und Kap. 7 „Aktualisierung und Beurteilung der Immissionen durch Sportlärm“ der Anlage 1):
„Die Sportlärmimmissionen entsprechen weitgehend der vorausgegangen Ergebnislage, wobei sich der Nutzungstausch der Plätze 1 und 3 auch für das Plangebiet Nr. 29 leicht günstig auswirkt. Der ausgeführte Wall entlang der Sprante ergibt rechnerisch für H = 4 m rund 1 dB(A) Minderung für die unteren Wohnebenen. An der nördlichen Baugrenze der westlichen Baufelder beträgt der ruhezeitliche Beurteilungspegel höhenabhängig 50 bis 52 dB(A).
Für die Beurteilung greift die zwischenzeitliche Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung, welche für die hier relevanten Ruhezeiten keine Richtwertabsenkung mehr vorsieht. Damit wird nunmehr - auch in Ruhezeiten - der WA-Richtwert bereits ~30 m vor den nordseitigen überbaubaren Plangebietsflächen eingehalten. Dies gilt auch für die Staffelgeschossebene. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.“
Da die schalltechnische Untersuchung hinsichtlich Sportlärm ohne Befund ist, sind Fest-setzungen nicht notwendig.