Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 93 "Gewerbegebiet nördlich der Westerbütteler Straße bis zum Fleth" der Stadt Brunsbüttel - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB

Begründung

12e) Abfallentsorgung

Die Müllbeseitigung wird durch die Satzung des Kreises Dithmarschen geregelt, diese kann bei der Stadtverwaltung Brunsbüttel eingesehen werden. Sondermüll wird zur Sondermüllentsorgung (SAVA) oder Sondermülldeponie gebracht.

12f) Feuerlöscheinrichtungen

Feuerlöscheinrichtungen sind für die vorhandene, benachbarte Bebauung in der Westerbütteler Straße vorhanden. Für die Erschließung von Gewerbebetrieben in Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 93 ist die Anlage neuer Hydranten notwendig.

Abb. 5 Auszug aus dem Hydrantenplan, unmaßstäblich

Quelle: GIS der Stadt Brunsbüttel, 2024

Es ist Aufgabe der Stadt Brunsbüttel, den Grundschutz sicherzustellen. Ein über den Grundschutz hinaus gehender Löschwasserbedarf, der Objektschutz, kann erst im Baugenehmigungsverfahren festgelegt werden und ist dem zukünftigen Eigentümer zuzurechnen. Der Grundschutz für das Grundstück ist auf Grundlage der technischen Regel DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) Arbeitsblatt W 405 Februar 2008 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ zu ermitteln. Für die Berechnung der erforderlichen Löschwassermenge sind die Art der baulichen Nutzung und die Gefahr der Brandausbreitung für das gesamte Plangebiet maßgebend.

12g) Telekommunikationsleitungen

Wird im weiteren Verfahren ergänzt.