12e) Abfallentsorgung
Die Müllbeseitigung wird durch die Satzung des Kreises Dithmarschen geregelt, diese kann bei der Stadtverwaltung Brunsbüttel eingesehen werden. Sondermüll wird zur Sondermüllentsorgung (SAVA) oder Sondermülldeponie gebracht.
Die Müllbeseitigung wird durch die Satzung des Kreises Dithmarschen geregelt, diese kann bei der Stadtverwaltung Brunsbüttel eingesehen werden. Sondermüll wird zur Sondermüllentsorgung (SAVA) oder Sondermülldeponie gebracht.
Feuerlöscheinrichtungen sind für die vorhandene, benachbarte Bebauung in der Westerbütteler Straße vorhanden. Für die Erschließung von Gewerbebetrieben in Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 93 ist die Anlage neuer Hydranten notwendig.
Abb. 5 Auszug aus dem Hydrantenplan, unmaßstäblich
Quelle: GIS der Stadt Brunsbüttel, 2024
Es ist Aufgabe der Stadt Brunsbüttel, den Grundschutz sicherzustellen. Ein über den Grundschutz hinaus gehender Löschwasserbedarf, der Objektschutz, kann erst im Baugenehmigungsverfahren festgelegt werden und ist dem zukünftigen Eigentümer zuzurechnen. Der Grundschutz für das Grundstück ist auf Grundlage der technischen Regel DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) Arbeitsblatt W 405 Februar 2008 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ zu ermitteln. Für die Berechnung der erforderlichen Löschwassermenge sind die Art der baulichen Nutzung und die Gefahr der Brandausbreitung für das gesamte Plangebiet maßgebend.
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.