8.5. Fachplanungen
Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Aus den bestehenden Fachplanungen sind folgende planerischen Vorgaben zu beachten:
Auf der Ebene der Landesplanung gilt der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (LEP). Dieser enthält für die Planfläche keine direkten Widmungen im Sinne von Nutzungsvorbehalten oder -Vorrängen. Gemäß Abschnitt 4.5.2 des LEP soll die Solarenergienutzung möglichst freiraumschonend sowie raum- und landschaftsverträglich ausgebaut werden. Eine Zersiedelung der Landschaft soll vermieden werden. Für weitere Informationen wird auf Kapitel 3 verwiesen.
Auf der Ebene der Regionalplanung gilt für die Gemeinde Jagel der Regionalplan für den Planungsraum V, Landesteil Schleswig (Schleswig-Holstein Nord) in der Fassung aus dem Jahr 2002. Folgende Flächenwidmungen und Kennzeichnungen enthält der Regionalplan für die Planfläche am Selker Weg:
- Stadt- und Umlandbereich in ländlichen Räumen (kleiner Teil im Norden der Fläche)
- Lärmschutzbereich (ca. die nördliche Hälfte der Fläche)
- Flughafen mit zugehörigem Bauschutzbereich (gesamte Fläche)
- Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (gesamte Fläche)
Die Widmung als Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe ist jedoch als Vorbehalt zu verstehen. Entsprechend dem Regionalplan für den Planungsraum V, in dem das Plangebiet liegt, kennzeichnen Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe solche Lagerstätten und Rohstoffvorkommen, bei denen eine Abwägung aller Nutzungsinteressen noch nicht abschließend erfolgt ist. Diese Gebiete sind als Rohstoffreserve anzusehen. Es werden derzeit keine Rohstoffe gewonnen und es liegt auch kein Antrag auf Rohstoffgewinnung vor. Die Nutzung als PV-Freiflächenanlage ist keine irreversible Nutzung und kann als langfristige Zwischennutzung betrieben werden. Nach dem Rückbau könnte die Fläche bei Bedarf weiterhin als Rohstoffabbaufläche genutzt werden.
Die aktuell rechtsgültige Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahr 1968 der Gemeinde Jagel weist das Plangebiet als „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Flächen für Wald“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a-b BauGB aus. Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Jagel, die Voraussetzung ist für die Ausweisung einer Sonderbaufläche zur Errichtung erdgebundener Photovoltaikanlagen, wurde am 04.04.2022 von der Gemeindevertretung Jagel beschlossen. Die Teiländerung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplan gemäß §8 (3) BauGB.
Nach dem Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum 1 (2020) befindet sich auf Teilen der Fläche eine Verbundsachse des Biotopverbundsystems.
Ein Landschaftsplan liegt für den Zuständigkeitsbereich des Amtes Haddebyder Gemeinde Jagel nicht vor.