7. Flächenbilanz
Fläche in ha | % der Gesamtfläche | |
Gesamtfläche | 18,6 | 100 |
Sondergebietsfläche | 15,4 | 82,8 |
Modulfläche | 8,6 | 46,2 |
Weg | 0,3 | 1,6 |
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft | 2,9 | 15,6 |
Fläche in ha | % der Gesamtfläche | |
Gesamtfläche | 18,6 | 100 |
Sondergebietsfläche | 15,4 | 82,8 |
Modulfläche | 8,6 | 46,2 |
Weg | 0,3 | 1,6 |
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft | 2,9 | 15,6 |
Nach § 2a BauGB hat die Gemeinde im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplanes eine Begründung beizufügen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil dieser Begründung, in dem entsprechend dem Stand des Verfahrens die aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen sind. Die inhaltlichen Anforderungen an den Umweltbericht ergeben sich aus der Anlage im BauGB zu dem § 2 (4) und § 2a BauGB.
Für die Bewertung der Umweltauswirkungen wurden im Wesentlichen folgende Unterlagen herangezogen:
Das Vorhaben „Solarpark Selker Weg“ besteht aus der Errichtung einer erdgebundenen, großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) mit Nebenanlagen in der Gemeinde Jagel, etwa 500 m östlich des Ortsrandes von Jagel. Nördlich wird die Fläche begrenzt durch die Kreisstraße K62 Selker Weg, die Jagel mit Selk verbindet. Westlich verläuft die Eisenbahnstrecke Neumünster-Flensburg.
Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 18,6 ha und betrifft die Flurstücke 6/2, 10/3, 12/3, 12/4, 15, 187/16 und 215 in der Gemarkung Jagel, Flur 4 (siehe Abb. 10 und Kapitel 1 und 2).
Abb. 10: Geltungsbereich des Bebauungsplans