Berücksichtige Gesetze und Verordnungen umfassen (in der jeweils gültigen Fassung):
Schutzgut | Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen | Berücksichtigung |
Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit | Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) § 1 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Vorbeugung vor Entstehung von schädlichen Umwelteinwirkungen § 3 Immissionen im Sinne des Gesetzes sind einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen sowie ähnliche Umwelteinwirkungen Emissionen im Sinne des Gesetzes sind von einer Anlage ausgehende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen sowie ähnliche Erscheinungen § 50 Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen auf die dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete Baugesetzbuch (BauGB) §1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung – Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, Schutz und Entwicklung natürlicher Lebensgrundlagen, Berücksichtigung öffentlicher Belange § 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz - Einhaltung der Bodenschutzklausel, naturschutzfachliche Eingriffsregelung, Erhalt und Beachtung von Schutzgebietsausweisungen, Klimaschutz § 2 Aufstellung der Bauleitpläne § 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht § 9 Inhalt des Bebauungsplanes Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 11 Abs. 2 Sonstiges Sondergebiet Zweckbestimmung Photovoltaik § 16 Grundflächenzahl § 22 + 23 Bauweise u. überbaubare Grundstücksfläche | Einhaltung gültiger Immissionsrichtwerte Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme werden während der Bauphase möglichst gering gehalten Planung der PV-FFA entsprechend der baulichen Vorgaben unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Vorgaben (z.B. Modulreihenabstände, Versiegelung, GRZ, Ausgleichsmaßnahmen) |
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt | EU-Vogelschutzrichtlinie Art. 1 Schutz, Bewirtschaftung und Regulierung sämtlicher wildlebender Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten heimisch sind Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH-Richtlinie Art. 2 Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten Baugesetzbuch (BauGB) § 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz - Einhaltung der Bodenschutzklausel, naturschutzfachliche Eingriffsregelung, Erhalt und Beachtung von Schutzgebietsausweisungen, Klimaschutz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt § 13 Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch entsprechende Maßnahmen zu kompensieren § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeiten von Eingriffen § 33 Veränderungen oder Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten in ihren Erhaltungszielen oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig § 39 Allgemeiner Artenschutz § 44 Besonderer Artenschutz Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) § 1 Regelungsgegenstand; Verwirklichung der Ziele § 8 Eingriffe in Natur und Landschaft § 9 Verursacherpflichten § 10 Bevorratung von Kompensationsflächen § 11 Verfahren §21 Biotopverbund Landeswaldgesetz (LWaldG) § 1 Schutz von Wald § 9 Umwandlung von Wald § 24 Waldabstand | Lage außerhalb von Schutzgebieten Erhalt von Biotopen Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen Festsetzung von Vermeidungsmaßnahmen Nutzung vorhandener Wirtschaftswege, Verminderung von zusätzlich anzulegenden Wegen Waldabstand von 30 m |
Boden / Fläche | Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 1 Abs. 3 Nr. 2 Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere ... Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können; nicht mehr genutzte versiegelte Flächen sind zu renaturieren oder, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen Baugesetzbuch (BauGB) § 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz - Einhaltung der Bodenschutzklausel, naturschutzfachliche Eingriffsregelung, Erhalt und Beachtung von Schutzgebietsausweisungen, Klimaschutz § 2 Aufstellung der Bauleitpläne § 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht § 9 Inhalt des Bebauungsplanes Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 11 Abs. 2 Sonstiges Sondergebiet Zweckbestimmung Photovoltaik § 16 Grundflächenzahl § 22 + 23 Bauweise u. überbaubare Grundstücksfläche Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) § 1 Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen § 4 Pflichten zur Gefahrenabwehr § 7 Vorsorgepflicht gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen | Geringe Versiegelung Geringe Überbauung Wasserdurchlässiger Wegebau Vermeidung von Abgabe von Zinkionen in den Boden Aufwertung der Fläche durch Umwandlung in extensives Grünland |
Wasser | Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 5 Absatz 1 Allgemeine Sorgfaltspflicht § 6 Abs. 1 Nr.1 Nachhaltige Bewirtschaftung von Gewässern § 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern § 47 Abs. 1 Nr.3 Bewirtschaftung Grundwasser Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 1 Abs. 3 Nr. 3 vorsorgender Grundwasserschutz Landeswassergesetz (LWG) § 23 LWG Anlagengenehmigung | Geringe Versiegelung Erhaltung von Gräben und Abstand zu Gewässern Erhaltung der dezentralen Versickerung von Niederschlagswasser Vermeidung von Abgabe von Zinkionen in das Grundwasser Kein Einsatz von Reinigungsmitteln Kein Einsatz von Düngemitteln u. Pestiziden |
Klima / Luft | Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 1 Abs. 3 Nr. 4 Dauerhafte Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts Baugesetzbuch (BauGB) § 1 Abs. 6 Nr. 7c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt sind zu berücksichtigen. § 1 Absatz 5 BauGB Bauleitpläne sollen auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln | Niedrige Versiegelung Anpflanzen von Gehölzen Wasserdurchlässiger Wegebau Ausbau erneuerbare Energien |
Landschaft und Landschaftsbild | Baugesetzbuch (BauGB) § 1 Abs. 5 Satz 2 Bauleitpläne sollen dazu beitragen, die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. § 1 Abs. 6 Nr.5 Die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 1 Absatz 6 Erhaltung u. Neuschaffung von Gehölzstrukturen | Festsetzung von Höhenbegrenzungen für Bebauung Eingrünung und Pflanzmaßnahmen Erhalten von existierenden Gehölzen |
Kulturgüter u. sonstige Sachgüter | Denkmalschutzgesetz (DSchG) § 1 Denkmalschutz und Denkmalpflege § 12 Genehmigungspflichtige Maßnahmen § 15 Funde | Eventuelle Funde werden entsprechend der gesetzlichen Anforderungen gemeldet. |