11. Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Bei Nichtdurchführung der geplanten Maßnahme auf der beschriebenen Planfläche, würden andere Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden, damit die Klimaziele umgesetzt werden können. Damit würde es an einem anderen Standort zu Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild kommen. Vom Vorhabensträger wurde eine übersichtliche Alternativenbetrachtung erstellt (siehe Anlage II). Diese zeigt, dass sich das Vorhaben am gewählten Standort vergleichsweise konfliktarm umsetzen lässt, da sie nicht auf einem gesetzlichen Ausschlussgebiet liegt und auch keinen Schwerpunktbereich des Biotopverbundsystems betrifft. Auch die Lage innerhalb (teilweise) des 200 m Korridors entlang einer zweispurigen Bahnstrecke, sowie im Bereich vorbelasteter Flächen (siehe Abbildung4 in Anlage II) senken das Konfliktpotential. In der Neuaufstellung des regionalen Entwicklungsplanes für den Planungsraum I liegt die Fläche nicht mehr auf einem Vorbehaltsgebiet für oberflächennahe Rohstoffe und nach Aussagen des LfU befinden sich ausreichend Reserven im Umfeld von Jagel, daher ergibt sich hier perspektivisch ebenfalls ein niedriges Konfliktpotential.