Planungsdokumente: Erneute Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

11. Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Bei Nichtdurchführung der geplanten Maßnahme auf der beschriebenen Planfläche, würden andere Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden, damit die Klimaziele umgesetzt werden können. Damit würde es an einem anderen Standort zu Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild kommen. Vom Vorhabensträger wurde eine übersichtliche Alternativenbetrachtung erstellt (siehe Anlage II). Diese zeigt, dass sich das Vorhaben am gewählten Standort vergleichsweise konfliktarm umsetzen lässt, da sie nicht auf einem gesetzlichen Ausschlussgebiet liegt und auch keinen Schwerpunktbereich des Biotopverbundsystems betrifft. Auch die Lage innerhalb (teilweise) des 200 m Korridors entlang einer zweispurigen Bahnstrecke, sowie im Bereich vorbelasteter Flächen (siehe Abbildung4 in Anlage II) senken das Konfliktpotential. In der Neuaufstellung des regionalen Entwicklungsplanes für den Planungsraum I liegt die Fläche nicht mehr auf einem Vorbehaltsgebiet für oberflächennahe Rohstoffe und nach Aussagen des LfU befinden sich ausreichend Reserven im Umfeld von Jagel, daher ergibt sich hier perspektivisch ebenfalls ein niedriges Konfliktpotential.

11.1. Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die Flächen voraussichtlich weiterhin einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen. Durch die landwirtschaftliche Nutzung würde der Boden weiterhin regelmäßig umgebrochen werden und es käme weiterhin zum Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.

Die positiven Auswirkungen durch die Nutzungsextensivierung, den Verzicht auf Dünge,- und Pflanzenschutzmittel sowie den nicht mehr stattfindenden Umbruch des Bodens würden sich nicht einstellen. Es käme voraussichtlich nicht zu einer Erhöhung der Biodiversität auf der Fläche. Es würden sich voraussichtlich gleichbleibende Auswirkungen auf die übrigen einzeln betrachteten Schutzgüter ergeben.

12. Zusätzliche Angaben

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