2.2 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
Die Vermeidung von Emissionen wird im Bereich des Plangebietes u.a. durch die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleistet. Bezüglich der sonstigen Emissionen (z.B. Verkehr) sind keine erheblich erhöhten Emissionen zu erwarten.
Die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers erfolgt im Trennsystem in die Kläranlage der Stadt Schleswig. Die Abfallbeseitigung wird im Auftrage der Abfallwirtschaftsgesellschaft Schleswig-Flensburg (ASF) von privaten Unternehmen ausgeführt. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg wird hingewiesen.