Planungsdokumente: B-Plan Nr. 6 "Parkplatz am Danewerkmuseum" der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.4 Schutzgut Boden

Derzeitiger Zustand

Die Gemeinde Dannewerk befindet sich in den Ausläufern der Endmoränenlandschaft an der Schlei. Diese entstand während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit) durch das Zusammenschieben von Lehm und Mergel. Der Untergrund besteht hier vor allem aus eizeitlichem Geschiebemergel (-lehm), lehmigen Sand oder Sand. Die geologische Karte im Umweltportal SH stellt für das Plangebiet glazigene Ablagerungen (Geschiebesand) dar. Naturräumlich ist das Gemeindegebiet Dannewerk dem Östlichen Hügelland zuzuordnen.

Die Bodenkarte im Maßstab 1 : 25.000 (Umweltportal SH) nennt für das Plangebiet Braunerde als Leitbodentyp. Als vorherrschende Bodenart ist Sand zu erwarten.

Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der vorliegenden sandigen Böden gering und es ist eine hohe Grundwasserneubildung gegeben. Die Böden des Plangebiets sind typisch für das Östliche Hügelland und in der Region flächig verteilt. Seltene Böden sind nicht vorhanden.

Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) zählt die Gemeinde Dannewerk nicht zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Dennoch können Zufallsfunde nicht endgültig ausgeschlossen werden.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der Baumaßnahme z.B. gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

Das Relief im Plangebiet ist eben ausgeprägt. Die Geländehöhe liegt bei ca. 26 m über NHN.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden im Plangebiet keine weiteren Bodenversiegelungen im Bereich der Wiese vorgenommen werden. Die bisherigen Nutzungen würden fortgeführt.

Auswirkungen der Planung

Das westliche Plangebiet ist baulich vorgeprägt und als Parkplatz bereits flächig versiegelt. Zusätzliche Versiegelungen erfolgen im östlichen Plangebiet durch die Erweiterung des Parkplatzes sowie die Errichtung eines Kiosks und öffentlicher Toiletten. Die vorhandene und die geplante Bebauung wirkt sich weiter auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Unter bislang unversiegelten Flächen werden zukünftig die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt an diesen Stellen zu folgenden Beeinträchtigungen:

- Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,

- Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,

- Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,

- Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen.

Für eine gegebenenfalls notwendige Verwertung des anfallenden Bodens auf landwirtschaftlichen Flächen ist ein separater Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung (Antrag auf Aufschüttung) bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen, wenn die betroffene Bodenfläche größer als 1.000 m² bzw. die zu verbringende Bodenmenge größer als 30 m³ ist.

Versiegelungen

Das Plangebiet wird als Sondergebiet ‚Tourismus‘, Parkplatz bzw. Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Neuversiegelungen sind durch die Erweiterung des Parkplatzes, den Bau eines Kiosks und öffentlicher Toiletten zu erwarten. Zusammenfassend sieht der Bebauungsplan die nachfolgenden Flächennutzungen vor:

Sondergebiet ‚Tourismus‘ca. 805 m²
Flächen für Gemeinbedarf - Feuerwehrca. 760 m²
Straßenverkehrsflächenca. 550 m²
Verkehrsfläche - Parkplatzca. 3.830 m²
Öffentliche Grünflächenca. 1.300 m²
Ver- und Entsorgungsflächenca. 30 m²

Im Sondergebiet ‚Tourismus‘ wird das Maß der baulichen Nutzung mit einer überbaubaren Grundfläche von 150 m² festgesetzt. Diese überbaubare Grundfläche darf z.B. für Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO um bis zu 50 % gem. § 19 Abs. 4 BauNVO überschritten werden.

Der vorhandene Parkplatz soll in Richtung Osten erweitert werden. Die Erweiterungsfläche des Parkplatzes wird als vollversiegelte Fläche in der Bilanzierung berücksichtigt. Die vorhandene Parkplatzfläche gilt dagegen als ausgeglichen.

Im südlichen Plangebiet werden innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf Stellplätze für die angrenzende Feuerwehr ausgewiesen. Das Maß der baulichen Nutzung wird auf 600 m² begrenzt. Weiterhin wird eine textliche Festsetzung mit aufgenommen, wonach die festgesetzte Grundfläche nur für Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen gilt und keine Überschreitung zulässig ist. Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche sind ebenfalls Versiegelungen vorhanden, die in der Bilanzierung als ausgeglichen berücksichtigt werden.

Das nördliche Plangebiet umfasst einen Teil der Hauptstraße. Diese vollversiegelte Verkehrsfläche ist bereits vorhanden, wird nicht verändert und ist somit in der späteren Ausgleichsbilanzierung nicht weiter zu berücksichtigen.

Innerhalb der Fläche für Ver- und Entsorgung ist bereits eine Transformatorenstation vorhanden. Zusätzliche Versiegelungen sind hier aktuell ebenfalls nicht vorgesehen, weswegen eine weitere Berücksichtigung entfällt.

Insgesamt ergibt sich für das Plangebiet eine zu berücksichtigende Versiegelung von ca. 4.655 m².

GesamtflächeVersiegelung
SO ‚Tourismus‘ (GR 150)805 m²225 m²
Gemeinbedarfsfläche (GR 600)760 m²600 m²
Parkplatz (= 100 % Versiegelung)3.830 m²3.830 m²
Gesamtversiegelung =4.655 m²

Die abschließende Ausgleichsbilanzierung sowie die Beschreibung der Ausgleichsmaßnahme erfolgen in Kapitel 3.2. In der Ausgleichsbilanzierung werden die vorhandenen Versiegelungen im Bereich des Parkplatzes berücksichtigt.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens mit einer mittleren Erheblichkeit einzustufen. Im Plangebiet sind mit dem Parkplatz bereits versiegelte Flächen vorhanden, die fortgenutzt und erweitert werden. Zusätzliche Versiegelungen erfolgen auf einer für Sport- und Freizeitzwecke genutzten Wiese. Die überplanten Böden zählen nicht zu den seltenen Bodentypen. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleichs insgesamt als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Naturnahe Oberflächengewässer liegen im Plangebiet nicht vor. Im nordwestlichen Plangebiet befindet sich ein kleines Regenrückhaltebecken mit intensiv gepflegten Ufern. Verbandsgewässer (Rohrleitungen oder Gräben) des Wasser- und Bodenverbandes sind von den Planungen nicht betroffen.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im unversiegelten Teil des Plangebietes mit seinen sandigen Böden hoch. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet derzeit nicht bekannt.

Im westlichen Plangebiet liegen mit dem Parkplatz bereits flächige Versiegelungen vor. Der Parkplatz ist gepflastert angelegt, sodass eine geringe Versickerungsrate gegeben ist.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung werden im Plangebiet keine weiteren Flächen versiegelt, sodass keine Erhöhung des Oberflächenabflusses zu erwarten ist. Auf den unbebauten sandigen Böden im östlichen Plangebiet ist weiterhin eine hohe Grundwasserneubildungsrate zu erwarten.

Auswirkungen der Planung

Mit der durch die Planung ermöglichten Erweiterung des Parkplatzes und Schaffung eines Kiosks und öffentlicher Toiletten wird es zu weiteren, flächigen Bodenversiegelungen kommen. Hierdurch wird der Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildungsrate reduziert.

Anfallendes Niederschlagswasser wird durch geeignete Maßnahmen direkt im Plangebiet versickert. Stellplätze werden in wasserdurchlässiger Bauweise angelegt, sodass weiterhin ein Anteil des Niederschlagswassers versickern kann. Im östlichen Plangebiet wird daher eine öffentliche Grünfläche als Versickerungsfläche festgesetzt.

Die vorhandenen Bäume werden ebenfalls erhalten. Sie wirken sich weiterhin positiv auf die Verdunstungsrate im Plangebiet aus. Innerhalb der festgesetzten Versickerungsfläche werden zur Förderung der Verdunstung mindestens fünf Laubbäume gepflanzt.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind mit einer mittleren Erheblichkeit zu bewerten, da weitere Flächen versiegelt und somit der Oberflächenabfluss und die Versickerungsrate verändert werden. Das anfallende Niederschlagswasser wird über geeignete Maßnahmen im Plangebiet versickert bzw. verdunstet.

2.1.6 Schutzgut Klima/Luft

Derzeitiger Zustand

In der Gemeinde Dannewerk herrscht ein gemäßigtes, ozeanisch geprägtes Klima vor. Kennzeichnend ist ein ausgeglichener Temperaturgang mit kühlen Sommern und milden Wintern. Die Jahresmitteltemperatur in der Region liegt gemäß Deutschem Wetterdienst bei ca. 9,1 °C. Der Jahresniederschlag liegt im Mittel bei 845 mm/Jahr (Bezugszeitraum 1991-2020, DWD o.J.)

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Schleswig-Flensburg aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Artenverbreitung sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die bisherigen Flächennutzungen fortgeführt. Zusätzliche Versiegelungen blieben aus. Veränderungen des Kleinklimas und der Luftqualität würden nicht erfolgen.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen eine Erhöhung der bebauten Fläche im Plangebiet. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten oder von Bäumen überstandenen Flächen. Konkret wird eine Wiese als Parkplatz bzw. mit einem Kiosk- und Toilettengebäude überbaut werden. Die neuen Versiegelungen werden eine geringfügige Veränderung der kleinklimatischen Bedingungen zur Folge haben. Aufgrund der geringen Größe des Vorhabens sowie der stetigen Windbewegungen konzentrieren sich diese Auswirkungen im Wesentlichen auf das Plangebiet.

Die vorhandenen Gehölzstrukturen wirken sich positiv auf die Luftqualität und das Kleinklima aus. Die Bäume werden erhalten und steuern so einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches, die durch die baulichen Anlagen bedingt werden, entgegen.

Durch den Ausbau des Parkplatzes und das neue Gebäude kann es zu einer Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs sowie der Emissionen durch Heizungsanlagen im Plangebiet kommen. Mit der Erweiterung des Parkplatzes entfallen die bisherigen Museumsparkplätze westlich des Ochsenweges, sodass im engen räumlichen Zusammenhang keine erhebliche Veränderung des Verkehrs zu erwarten ist. Durch die Planung können sich dennoch lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der geringen Größe der Maßnahme und der geringen Vorbelastung im ländlichen Raum jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Umbauphase.

Aufgrund der regulierenden Wirkung des in Schleswig-Holstein häufig vorkommenden Windes und des damit verbundenen Luftaustauschs werden die Auswirkungen durch die Neuplanungen als wenig erheblich für das Schutzgut Klima eingestuft.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen in der Gemeinde Dannewerk und den bereits vorbelasteten Flächen haben die Planungen Auswirkungen mit geringer Erheblichkeit auf das Schutzgut Klima/Luft. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.