2.1.4 Schutzgut Boden
Derzeitiger Zustand
Die Gemeinde Dannewerk befindet sich in den Ausläufern der Endmoränenlandschaft an der Schlei. Diese entstand während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit) durch das Zusammenschieben von Lehm und Mergel. Der Untergrund besteht hier vor allem aus eizeitlichem Geschiebemergel (-lehm), lehmigen Sand oder Sand. Die geologische Karte im Umweltportal SH stellt für das Plangebiet glazigene Ablagerungen (Geschiebesand) dar. Naturräumlich ist das Gemeindegebiet Dannewerk dem Östlichen Hügelland zuzuordnen.
Die Bodenkarte im Maßstab 1 : 25.000 (Umweltportal SH) nennt für das Plangebiet Braunerde als Leitbodentyp. Als vorherrschende Bodenart ist Sand zu erwarten.
Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der vorliegenden sandigen Böden gering und es ist eine hohe Grundwasserneubildung gegeben. Die Böden des Plangebiets sind typisch für das Östliche Hügelland und in der Region flächig verteilt. Seltene Böden sind nicht vorhanden.
Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen im Plangebiet bekannt. Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) zählt die Gemeinde Dannewerk nicht zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Dennoch können Zufallsfunde nicht endgültig ausgeschlossen werden.
Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der Baumaßnahme z.B. gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.
Das Relief im Plangebiet ist eben ausgeprägt. Die Geländehöhe liegt bei ca. 26 m über NHN.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung würden im Plangebiet keine weiteren Bodenversiegelungen im Bereich der Wiese vorgenommen werden. Die bisherigen Nutzungen würden fortgeführt.
Auswirkungen der Planung
Das westliche Plangebiet ist baulich vorgeprägt und als Parkplatz bereits flächig versiegelt. Zusätzliche Versiegelungen erfolgen im östlichen Plangebiet durch die Erweiterung des Parkplatzes sowie die Errichtung eines Kiosks und öffentlicher Toiletten. Die vorhandene und die geplante Bebauung wirkt sich weiter auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Unter bislang unversiegelten Flächen werden zukünftig die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt an diesen Stellen zu folgenden Beeinträchtigungen:
- Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,
- Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,
- Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,
- Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.
Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen.
Für eine gegebenenfalls notwendige Verwertung des anfallenden Bodens auf landwirtschaftlichen Flächen ist ein separater Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung (Antrag auf Aufschüttung) bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen, wenn die betroffene Bodenfläche größer als 1.000 m² bzw. die zu verbringende Bodenmenge größer als 30 m³ ist.
Versiegelungen
Das Plangebiet wird als Sondergebiet ‚Tourismus‘, Parkplatz bzw. Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Neuversiegelungen sind durch die Erweiterung des Parkplatzes, den Bau eines Kiosks und öffentlicher Toiletten zu erwarten. Zusammenfassend sieht der Bebauungsplan die nachfolgenden Flächennutzungen vor:
Sondergebiet ‚Tourismus‘ | ca. 805 m² |
Flächen für Gemeinbedarf - Feuerwehr | ca. 760 m² |
Straßenverkehrsflächen | ca. 550 m² |
Verkehrsfläche - Parkplatz | ca. 3.830 m² |
Öffentliche Grünflächen | ca. 1.300 m² |
Ver- und Entsorgungsflächen | ca. 30 m² |
Im Sondergebiet ‚Tourismus‘ wird das Maß der baulichen Nutzung mit einer überbaubaren Grundfläche von 150 m² festgesetzt. Diese überbaubare Grundfläche darf z.B. für Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO um bis zu 50 % gem. § 19 Abs. 4 BauNVO überschritten werden.
Der vorhandene Parkplatz soll in Richtung Osten erweitert werden. Die Erweiterungsfläche des Parkplatzes wird als vollversiegelte Fläche in der Bilanzierung berücksichtigt. Die vorhandene Parkplatzfläche gilt dagegen als ausgeglichen.
Im südlichen Plangebiet werden innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf Stellplätze für die angrenzende Feuerwehr ausgewiesen. Das Maß der baulichen Nutzung wird auf 600 m² begrenzt. Weiterhin wird eine textliche Festsetzung mit aufgenommen, wonach die festgesetzte Grundfläche nur für Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen gilt und keine Überschreitung zulässig ist. Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche sind ebenfalls Versiegelungen vorhanden, die in der Bilanzierung als ausgeglichen berücksichtigt werden.
Das nördliche Plangebiet umfasst einen Teil der Hauptstraße. Diese vollversiegelte Verkehrsfläche ist bereits vorhanden, wird nicht verändert und ist somit in der späteren Ausgleichsbilanzierung nicht weiter zu berücksichtigen.
Innerhalb der Fläche für Ver- und Entsorgung ist bereits eine Transformatorenstation vorhanden. Zusätzliche Versiegelungen sind hier aktuell ebenfalls nicht vorgesehen, weswegen eine weitere Berücksichtigung entfällt.
Insgesamt ergibt sich für das Plangebiet eine zu berücksichtigende Versiegelung von ca. 4.655 m².
Gesamtfläche | Versiegelung | |
SO ‚Tourismus‘ (GR 150) | 805 m² | 225 m² |
Gemeinbedarfsfläche (GR 600) | 760 m² | 600 m² |
Parkplatz (= 100 % Versiegelung) | 3.830 m² | 3.830 m² |
Gesamtversiegelung = | 4.655 m² |
Die abschließende Ausgleichsbilanzierung sowie die Beschreibung der Ausgleichsmaßnahme erfolgen in Kapitel 3.2. In der Ausgleichsbilanzierung werden die vorhandenen Versiegelungen im Bereich des Parkplatzes berücksichtigt.
Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens mit einer mittleren Erheblichkeit einzustufen. Im Plangebiet sind mit dem Parkplatz bereits versiegelte Flächen vorhanden, die fortgenutzt und erweitert werden. Zusätzliche Versiegelungen erfolgen auf einer für Sport- und Freizeitzwecke genutzten Wiese. Die überplanten Böden zählen nicht zu den seltenen Bodentypen. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleichs insgesamt als kompensierbar einzustufen.