Planungsdokumente: Gemeinde Klein Pampau, Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet: „Westlich der Straße „Am Hang“, Flurstück 56 tlw., Flur 4, Gemarkung Klein Pampau“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8. Hinweise

Soweit sich aus anderen Fachgesetzen, Untersuchungs-, Genehmigungs- oder Abstimmungspflichten oder sonstige für die Umsetzung des Bebauungsplanes relevanten Sachverhalte ergeben, wird hierauf in Teil B des Bebauungsplanes im Anschluss an die textlichen Festsetzungen hingewiesen.

9. Umweltbericht

Für den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Klein Pampau sind die Vorschriften des aktuellen Baugesetzbuch (BauGB) anzuwenden, nach denen Bauleitpläne im Normalverfahren einer Umweltprüfung zu unterziehen sind. Hierbei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des künftigen Bauleitplans ermittelt und nach § 2a Abs. 1 BauGB in einem Umweltbericht nach Anlage 1 zum BauGB beschrieben und bewertet. Dabei ist das Ergebnis der Umweltprüfung in der Abwägung zu berücksichtigen und in der Planbegründung gesondert darzustellen.

Für den Bebauungsplan Nr. 7 wird entsprechend § 2a Abs. 1 BauGB ein Umweltbericht erstellt. Der Umweltbericht dient der Bündelung, sachgerechten Aufbereitung und Bewertung des gesamten umweltrelevanten Abwägungsmaterials auf der Grundlage geeigneter Daten und Untersuchungen.

9.1. Eingriffs- und Ausgleichsermittlung

Für erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft gilt generell, dass diese zu vermeiden bzw. zu minimieren sind. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auszugleichen (§§ 13, 14, 15 BNatSchG)

Als rechtliche Bindungen sind zu beachten:

geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG)

Waldabstand (§ 24 LWaldG)